Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen: Fünfter Bericht der Schweiz

Bern, 30.11.2012 - Der Bundesrat hat den fünften Bericht der Schweiz über die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen gutgeheissen. Der Bericht gibt Einblick in die Sprachenpolitik der Schweiz, im Besonderen bezüglich der Förderung des Rätoromanischen und des Italienischen. Er nimmt auch Stellung zu den sprachpolitischen Empfehlungen des Minister- und Expertenkomitees des Europarates.

Die Schweiz hat mit Bundesbeschluss 1997 die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen ratifiziert. Aufgrund von Artikel 15 unterbreiten die Länder dem Generalsekretär des Europarats einen Bericht über die Politik und die getroffenen Massnahmen zur Umsetzung der Bestimmungen der Charta. Der erste Bericht der Schweiz wurde dem Generalsekretär des Europarats im September 1999 vorgelegt. Seither hat die Schweiz alle drei Jahre einen Bericht über die Entwicklung der Umsetzung der Charta im eigenen Land präsentiert, mit einer Erklärung über die aktuelle Situation der Sprachen im Land, die neuen rechtlichen Instrumente und die Umsetzung der Empfehlungen des Ministerkomitees und des Expertenkomitees des Europarats.

Der fünfte Bericht ist in drei Teile gegliedert: Der erste Teil des Berichts präsentiert die neuen Statistiken bezüglich der Sprachentwicklung in der Schweiz (Erhebung von 2010) und eine Zusammenfassung der geltenden gesetzlichen Grundlagen zur Förderung der Sprachen in der Schweiz. Namentlich zu erwähnen sind dabei das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften sowie der entsprechenden Verordnung im Jahr 2010. Diese rechtlichen Grundlagen garantieren die Förderung der Landessprachen durch konkrete Massnahmen.

Der zweite Teil des Berichts betrifft die Entwicklung der Massnahmen der Schweiz zur Umsetzung der Charta. Besonderes Augenmerk liegt auf Artikel 7 über die Förderungsziele der Regional- oder Minderheitensprachen. Neben der Präsentation der entwickelten Massnahmen geht dieser Teil auch auf eine Reihe von Fragen ein, die der Europarat aufgrund der Empfehlungen des Expertenkomitees gestellt hat. Die wichtigsten Themen sind dabei die Förderung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung, der Unterricht der Minderheitensprachen in der Schweiz, die Situation der Minderheitensprachen im Kanton Graubünden und die Situation des Deutschen in der Gemeinde Bosco Gurin im Tessin sowie die Beziehung zur jenischen Gemeinschaft.

Der dritte Teil stellt die Berichte der Kantone Graubünden und Tessin zur Anwendung der Charta bezüglich der Sprachen Romanisch und Italienisch in ihren Gebieten dar. Die Umsetzung dieser Bestimmungen obliegt den beiden Kantonen. Es werden die Entwicklungen in den kantonalen Gesetzgebungen (namentlich das Projekt zur Einführung von Rumantsch Grischun als Unterrichtssprache in der Schule bestimmter Gemeinden im Kanton Graubünden) sowie die Antworten auf die Fragen und Empfehlungen der Experten- und Ministerkomitees des Europarats präsentiert.

Die wesentlichen Zielsetzungen der Charta sind sprachlicher und kultureller Natur. Ihr Hauptzweck ist die Erhaltung und Förderung der Sprachenvielfalt als eines der wertvollsten Elemente des europäischen Kulturlebens. Die Charta schützt keine Individual- oder Kollektivrechte der sprachlichen Minderheiten. Ihr Ziel ist vielmehr die Förderung der Regional- oder Minderheitensprachen in Bildung, Rechtssprechung, Verwaltung, Medien, Kultur und Wirtschaft. Durch die Förderungsbestimmungen der Charta sollen die Menschen der verschiedenen Sprachgruppen ermutigt werden, ihre Sprache zu gebrauchen. Die Vertragsparteien erklären selbst, welche Regional- oder Minderheitensprachen auf ihrem Staatsgebiet unter die Förderungsbestimmungen der Charta fallen. Die Schweiz hat das Rätoromanische und das Italienische als solche definiert und anerkennt das Jenische und das Jiddische als nicht territorial gebundene Sprachen.

Die Berichte zur Charta können auf der Internetseite des Bundesamtes für Kultur eingesehen werden (www.bak.admin.ch/sprachen).


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Stéphanie Andrey, Bundesamt für Kultur,
Sektion Kultur und Gesellschaft, Sprachförderung,
Tel. 031 324 10 69


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