Der Bundesrat regelt die Zusammensetzung des Sicherheitsausschusses neu

Bern, 30.11.2012 - Der Bundesrat hat am 24. Oktober 2012 die Zusammensetzung des Ausschusses Sicherheit (SiA) neu geregelt. Die Weisungen über die Organisation der sicherheitspolitischen Führung des Bundesrates wurden entsprechend geändert und vom Bundesrat verabschiedet. Der Sicherheitsausschuss setzt sich neu zusammen aus dem Chef des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS (Vorsitz), dem Vorsteher des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA und der Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD.

Der Bundesrat hat am 24. Oktober 2012 die Zusammensetzung des Sicherheitsausschusses (SiA) auf den 1. Januar 2013 neu geregelt. Der SiA beurteilt die sicherheitsrelevante Lage und koordiniert departementsübergreifende sicherheitspolitische Geschäfte.

Anstelle des Vorstehers des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements EVD wird der Vorsteher des EDA im SiA Einsitz nehmen. Damit ist die ursprüngliche Zusammensetzung, wie in der Verordnung vom 24. Oktober 2007 über die Organisation der sicherheitspolitischen Führung des Bundesrates geregelt, wieder hergestellt.


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