Bundesrat gibt Arbeitsmarktkontingente für 2013 frei

Bern, 30.11.2012 - Der Bundesrat hat heute die Höchstzahlen für 2013 für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA und für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA freigegeben. Die Höchstzahlen verbleiben auf dem Niveau der Vorjahre.

Um innovativ und international wettbewerbsfähig zu bleiben, ist die Schweizer Wirtschaft auf qualifizierte Spezialisten angewiesen. Der Bundesrat hat deshalb im Rahmen seines Berichtes zu den Auswirkungen der Zuwanderung vom vergangenen Juli das duale Zulassungssystem bestätigt: Ergänzend zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU/EFTA erlaubt er weiterhin die Arbeitstätigkeit von Fachkräften aus Ländern ausserhalb der EU-/EFTA, den sogenannten Drittstaaten.

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die Höchstzahlen für 2013 freigegeben. Er hat entschieden, diese auf dem Niveau von 2012 zu belassen. Somit können die Schweizer Unternehmen auch 2013 insgesamt 8'500 Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten rekrutieren (3'500 Aufenthaltsbewilligungen und 5'000 Kurzaufenthaltsbewilligungen). Mit der heutigen Freigabe ist gewährleistet, dass für die Wirtschaft im kommenden Jahr die nötige Anzahl Bewilligungen für qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung steht.

Kontingente für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA
Ebenso legt die Regierung jährlich die maximale Anzahl Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten mit einer Einsatzdauer von über 90 respektive 120 Tagen pro Jahr fest. Diese Einsätze fallen nicht unter den Geltungsbereich des Personenfreizügigkeitsabkommens. Im Rahmen dieser Kontingente werden beispielsweise Informatikspezialisten zugelassen, die im Auftrag eines Schweizer Unternehmens ein IT-Projekt durchführen.

Der Bundesrat hat die grosse Nachfrage nach Dienstleistungserbringern in der laufenden Kontingentsperiode zur Kenntnis genommen. In Berücksichtigung der aktuellen Wirtschaftsaussichten hat er entschieden, dass die Bewilligungen für solche Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA ebenfalls auf dem Niveau von 2012 verbleiben. Somit stehen nächstes Jahr wiederum je 3'000 Einheiten für Kurzaufenthalter und 500 Einheiten für Aufenthalter zur Verfügung.

Inländische Arbeitnehmende nachhaltig fördern
Wie der Bundesrat in seinem Bericht über die Auswirkungen der Zulassung betont hat, kommt der Beschäftigung von inländischen Arbeitskräften und Erwerbstätigen aus den EU/EFTA-Staaten unverändert oberste Priorität zu. Arbeitskräfte aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA können weiterhin nur ergänzend zum Arbeitskräfteangebot in der Schweiz und der EU/EFTA zugelassen werden. Ferner ist für den Bundesrat zentral, dass die orts- und branchenüblichen Löhne für die rekrutierten Arbeitskräfte eingehalten werden.

In den kommenden Jahren möchte der Bundesrat zudem den Fachkräftebedarf in der Schweiz nachhaltig decken. Er fördert deshalb das inländische Potential, unter anderem durch kontinuierliche Nach- und Höherqualifizierung. Er hat hierzu im Bereich Fachkräftemangel und Bildungspolitik mehrere Projekte lanciert.


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