Weiterer Schritt im Kampf gegen Designer-Drogen

Bern, 11.12.2012 - Die Schweiz unterstellt im Kampf gegen illegale Designer-Drogen erneut 46 Substanzen der Betäubungsmittelgesetzgebung. Eine entsprechende Verordnungsänderung des Eidgenössischen Departements des Innern trat auf 1. Dezember 2012 in Kraft.

Neu werden 46 Einzelsubstanzen (Link zur vollständigen Liste: http://www.admin.ch/dokumentation/gesetz/00516/index.html?lang=de) den eigentlichen Betäubungsmitteln gleichgestellt. Das heisst: Herstellung, Handel und Anwendung sind illegal und unterliegen der Strafandrohung des Betäubungsmittel-Gesetzes. Zudem ist es für die Zoll- und Polizeiorgane damit möglich, diese Ware unmittelbar zu beschlagnahmen.

Mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes hat das Parlament die Grundlage geschaffen, so genannte Designer-Drogen der Kontrolle zu unterstellen. Damit ist die Schweiz in der Lage, der Geschwindigkeit des Designer-Drogen-Marktes wirkungsvoll entgegen zu treten. Nach der erstmaligen Unterstellung von 52 Substanzen und 7 Derivaten unter das Betäubungsmittel-Gesetz auf 1.12.2011 folgen nun in einer zweiten Tranche weitere 46 Substanzen, die in diesem Zeitraum neu in der Szene aufgetaucht sind. Damit kontrolliert die Schweiz - ähnlich wie die umliegenden Länder - den Markt mit den Designer-Drogen aktiv.

Für Firmen und Laboratorien, die für ihre geschäftliche Tätigkeit die erwähnten Substanzen benötigen, sieht das Gesetz die Möglichkeit einer speziellen Bewilligung vor. Diese wird im Einzelfall und nach sorgfältiger Prüfung durch das Department des Inneren (EDI) erteilt.


Adresse für Rückfragen

Swissmedic
Hans-Beat Jenny (Leiter Bereich Bewilligungen)
Tel.: +41 31 322 04 69


Herausgeber

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

Generalsekretariat EDI
http://www.edi.admin.ch

Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut
http://www.swissmedic.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-47067.html