Presseförderung 2013: Subventionen für 1'222 Publikationen

Biel/Bienne, 14.12.2012 - Nächstes Jahr erhalten 1'222 Publikationen eine Preisermässigung für die Zustellung durch die Schweizerische Post: 140 Tages- und Wochenzeitungen sowie 1'082 Zeitungen und Zeitschriften von nichtgewinnorientierten Organisationen.

Für die Förderung von Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse hat das Parlament 30 Millionen Franken gesprochen, für Zeitungen und Zeitschriften von nichtgewinnorientierten Organisationen 20 Millionen Franken. Insgesamt stellt der Bund für die Presseförderung jährlich 50 Millionen Franken zur Verfügung.

Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse

Die Verlage von 192 Publikationen haben um den Erhalt von Preisermässigungen für Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse nachgesucht. Das BAKOM hat 140 dieser Gesuche gutgeheissen. Damit hat sich die Zahl der berechtigten Publikationen im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert (-5). Schätzungsweise 13 Millionen Zeitungsexemplare kommen nicht mehr in den Genuss der Presseförderung, da sie in periodisch erscheinenden Grossauflagen kostenlos Nichtabonnentinnen und -abonnenten zugestellt werden (vgl. Kästchen). Neu erhalten 9 Titel ab dem 1. Januar 2013 erstmals Subventionen. Darunter sind 4 Zeitungen, die davon profitieren, dass der Bundesrat in der Postverordnung auch Zeitungen der Publikumspresse in die Presseförderung aufgenommen hat.
Somit erhalten 140 Tages- und Wochenzeitungen Preisermässigungen; 2012 waren es 145.

Zeitungen und Zeitschriften von nichtgewinnorientierten Organisationen

Das BAKOM hat 1'082 von 1'328 Gesuchen zur Förderung der Zeitungen und Zeitschriften von nichtgewinnorientierten Organisationen gutgeheissen (sogenannte Mitgliedschafts- und Stiftungspresse). Damit werden 101 Publikationen weniger begünstigt als 2012. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Bundesrat neu einen Mindestumfang von sechs A4-Seiten pro Publikation festgelegt hat. Neu gefördert werden hingegen ab 1. Januar 2013 Zeitungen und Zeitschriften, welche von nichtgewinnorientierten Organisationen an Abonnentinnen und Abonnenten gesendet werden. Bis anhin erhielten solche Organisationen nur Förderbeiträge für Zeitungen und Zeitschriften, welche für ihre Mitglieder oder Spender bestimmt waren. Von der Neuerung profitieren 75 Titel; dazu gehören beispielsweise abonnierte Zeitungen von Konsumentenorganisationen.
Somit erhalten 1'082 Publikationen von nicht gewinnorientierten Organisationen Preisermässigungen; 2012 waren es 1'183.

Vollerhebung der berechtigten Zeitungen und Zeitschriften für das Jahr 2013

Am 1. Oktober 2012 ist das neue Postgesetz in Kraft getreten. Im Rahmen der Totalrevision wurden auch die Bestimmungen über die indirekte Presseförderung angepasst. So ist seit dem 1. Oktober nicht mehr die Schweizerische Post, sondern das BAKOM zuständig für die Genehmigung der Gesuche um Presseförderung. Weiter hat der Bundesrat den Kriterienkatalog für den Erhalt der Zustellermässigung in gewissen Punkten modifiziert und den Mechanismus zur Berechnung der Ermässigung überarbeitet. Aus diesem Grund hat das BAKOM im Herbst 2012 alle Verleger von Zeitungen und Zeitschriften aufgefordert, ein Gesuch für Presseförderung für das Jahr 2013 einzureichen. Bis am 5. Dezember 2012 sind 1'520 Gesuche beim BAKOM eingegangen. Ab 2013 werden die Verleger, welche von der Presseförderung profitieren, jährlich eine Selbstdeklaration einreichen müssen und das BAKOM wird die Angaben in Form von Stichproben überprüfen.

Genehmigung der ermässigten Preise

Die Post wird nun anhand der Anzahl berechtigter Titel und deren Auflagenstärke die ermässigten Preise für das Jahr 2013 berechnen. Der Bundesrat wird diese prüfen und in nächster Zeit genehmigen.

Die geförderten Kategorien

Regional- und Lokalpresse: Als Regional- und Lokalpresse gelten abonnierte Tages- und Wochenzeitungen, welche mindestens 39-mal jährlich erscheinen. Sie müssen einen redaktionellen Anteil von mindestens 50 Prozent aufweisen. Subventioniert werden nur Titel mit einer Auflage von mindestens 1'000 und höchstens 40'000 Exemplaren pro Ausgabe. Ebenfalls gefördert werden Zeitungen der Publikumspresse. Diese haben zwar keinen unmittelbaren regionalen oder lokalen Bezug, informieren aber eine breite Leserschicht über internationale, nationale und regionale Ereignisse. Fach- und Spezialzeitungen, welche sich nur an einen beschränkten Leserkreis richten, werden nicht gefördert.

Zeitungen und Zeitschriften von nichtgewinnorientierten Organisationen (Mitgliedschafts- und Stiftungspresse): Als Mitgliedschafts- und Stiftungspresse gelten Zeitungen und Zeitschriften, die mindestens 4-mal jährlich von nichtgewinnorientierten Organisationen an ihre Mitglieder, Spender, Gönner oder Abonnenten versendet werden. Sie müssen mindestens sechs A4-Seiten umfassen, einen redaktionellen Anteil von 50 Prozent haben und nicht mehrheitlich der Werbung von Produkten dienen. Subventioniert werden nur Titel mit einer Auflage von mindestens 1'000 und höchstens 300'000 Exemplaren pro Ausgabe.

Grossauflagen
Viele abonnierte Tages- und Wochenzeitungen erscheinen periodisch in einer Grossauflage. Im Rahmen von Grossauflagen werden nebst den Abonnentinnen und Abonnenten viele Haushalte gratis mit der Zeitung bedient. Grossauflagen sind für Verleger und Inserenten einerseits ein Mittel, um periodisch einen grösseren Kreis von Leserinnen und Lesern zu erreichen. Anderseits nutzen auch Gemeinden die Möglichkeit, ihre amtlichen Informationen mittels Grossauflagen in alle Haushalte zu streuen. Die Post hat bis anhin auch Grossauflagen zum ermässigten Preis befördert. Der Gesetzgeber wollte jedoch ausdrücklich nur abonnierte Zeitungen fördern. Das BAKOM hat deshalb entschieden, dass im Rahmen von Grossauflagen nur noch diejenigen Exemplare zum ermässigten Preis befördert werden, welche an die Abonnentinnen und Abonnenten der normalen Auflage zugestellt werden.


Adresse für Rückfragen

Katrin Nussbaumer, Abteilung Medien und Post BAKOM, Tel. 032 327 54 60



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