HOOGAN: Bundesrat nimmt zusätzliche Straftatbestände in Verordnung auf

Bern, 14.12.2012 - Aufnahme von neuen Straftatbeständen und Festlegung der Zugriffsberechtigungen in der Verordnung: Der Bundesrat hat am Mittwoch die Änderung der Verordnung über verwaltungspolizeiliche Massnahmen des Bundesamtes für Polizei und das Informationssystem HOOGAN verabschiedet.

In HOOGAN werden Daten über Personen aufgenommen, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen im In- und Ausland gewalttätig verhalten haben. Während fedpol gestützt auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) Ausreisebeschränkungen gegen fehlbare Personen erlässt, werden die Massnahmen Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam von den zuständigen polizeilichen Stellen in den Kantonen und Städten gestützt auf das Konkordat verfügt.

Neue Straftatbestände in HOOGAN
Die vorliegenden Änderungen sind u.a. das Resultat der Anpassungen des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. In der angepassten Verordnung werden neue Straftatbestände in die Aufzählung von gewalttätigem Verhalten aufgenommen. Dazu gehören beispielsweise die Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 des Strafgesetzbuches) oder die Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB).

Neu im Anhang der Verordnung festgelegt werden zudem die Zugriffsberechtigungen für das Informationssystem HOOGAN durch die zuständigen Dienststellen des Bundes und der Kantone. Die Kantone können wie bisher Informationen in HOOGAN bearbeiten.


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