Bundesrat will mit erweiterten Sorgfaltspflichten Annahme unversteuerter Gelder verhindern

Bern, 14.12.2012 - Der Bundesrat will mit erweiterten Sorgfaltspflichten verhindern, dass Banken und andere Finanzintermediäre unversteuerte Gelder entgegennehmen. An seiner heutigen Sitzung hat er das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, anfangs 2013 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage vorzulegen. Diese soll inhaltlich und zeitlich abgestimmt werden auf die Umsetzung der revidierten FATF-Empfehlungen. Gleichzeitig nahm der Bundesrat Kenntnis von der Einsetzung einer Expertengruppe durch das EFD, die Grundlagen für die längerfristige Ausrichtung der Finanzmarktstrategie erarbeiten soll.

Der Bundesrat intensiviert die Missbrauchsbekämpfung im Geldwäscherei- und im Steuerbereich. Mit der geplanten Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) werden schwere Steuerdelikte in Zukunft als Vortaten zur Geldwäscherei qualifiziert. Finanzintermediäre sollen bei Verdacht auf Geldwäscherei auch diese Fälle der Meldestelle für Geldwäscherei melden müssen.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung zudem beschlossen mit dieser Gesetzesvorlage, die neben dem Geldwäschereigesetz (GwG) auch andere Gesetze wie die Steuergesetze und das Obligationenrecht (Aktienrecht) miterfasst, gleichzeitig die Grundsätze der erweiterten Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Annahme von unversteuerten Gelder zu regeln. Der Umfang der Prüfung richtet sich analog den Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung nach dem Risiko, das die Vertragspartei darstellt. Die Finanzintermediäre werden verpflichtet, unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Eckwerte eine von der Aufsichtsbehörde anzuerkennende und von dieser zu beaufsichtigende Selbstregulierung zu erlassen. Eine anerkannte Selbstregulierung ist in ihrer Wirkung mit einer gesetzlichen Regelung gleichwertig. Soweit keine Selbstregulierung erfolgt, kommt der Aufsichtsbehörde die Kompetenz zu, entsprechende Regeln zu erlassen.

Im Rahmen der Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Annahme unversteuerter Vermögenswerte ist vorgesehen, dass der Finanzintermediär von seinen Kunden eine Selbstdeklaration über die Erfüllung ihrer Steuerpflicht verlangen kann. Die Selbstdeklaration dient als Anhaltspunkt für ein steuerkonformes Verhalten des Kunden. Es besteht jedoch keine Selbstdeklarationspflicht.

Der Bundesrat hat zudem Kenntnis genommen von der Einsetzung einer unabhängigen Expertengruppe durch das EFD, die von Professor Aymo Brunetti (Universität Bern) geleitet wird. Die Expertengruppe hat den Auftrag, Grundlagen zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie des Bundes zu erarbeiten und Vorschläge sowie Handlungsoptionen zu unterbreiten. Sie wird ihre Aufgabe unabhängig und losgelöst vom Tagesgeschäft wahrnehmen und sich mit strategischen Grundsatzfragen befassen. Die Expertengruppe wird ihre Arbeiten regelmässig mit Vertretern aus den betroffenen Branchen diskutieren und deren Analysen in die Arbeiten einfliessen lassen.


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