Bundesrat lehnt Abzocker-Initiative ab

Bern, 18.12.2012 - Der Bundesrat will überhöhten Managerlöhnen einen Riegel schieben. Trotzdem lehnt er die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" ab, da sie über das Ziel hinaus schiesst. Der Bundesrat unterstützt aber den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments. Der Gegenvorschlag enthält Massnahmen gegen masslose Vergütungen und stärkt die Aktionärsrechte. Im Unterschied zur Initiative ist der Gegenvorschlag aber praxistauglich und schafft gute Voraussetzungen für ein ausgewogenes Kräfteverhältnis zwischen Aktionären, Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.

Exzessive Vergütungen und Abgangsentschädigungen haben in den letzten Jahren zu breiter Kritik in der Öffentlichkeit und schliesslich zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei" geführt. Die Initiative will den börsenkotierten Unternehmen bei der Auszahlung von überhöhten Vergütungen Schranken setzen. Um dies zu erreichen, sollen die Rechte der Aktionäre erheblich gestärkt werden.

Volksinitiative: Berechtigtes Anliegen - Massnahmen teilweise kontraproduktiv

Der Bundesrat teilt die grundsätzlichen Anliegen der Initiative, ist aber der Meinung, dass manche der vorgesehenen Massnahmen zu weit gehen und teilweise gar kontraproduktiv wären. So würde die vorgesehene einjährige Amtsdauer des Verwaltungsrates einer nachhaltigen Unternehmensführung widersprechen und stattdessen kurzfristigem Denken Vorschub leisten. Mehrere Bestimmungen wie beispielsweise die zwingende Regelung komplexer Details der Vergütungen in den Statuten sind ausserdem nicht praxistauglich.

Indirekter Gegenvorschlag: Stärkung der Aktionärsrechte

Der indirekte Gegenvorschlag nimmt die wesentlichen Forderungen der Initiative auf. So genehmigen die Aktionärinnen und Aktionäre von börsenkotierten Unternehmen jährlich den Gesamtbetrag der Vergütungen des Kaders. Abgangsentschädigungen und Vergütungen, die im Voraus ausgerichtet werden, sind grundsätzlich untersagt, ausser die Aktionärinnen und Aktionäre beschliessen im Interesse des Unternehmens eine Ausnahme von diesem Verbot. Zudem bestimmen sie die unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Im Unterschied zur Volksinitiative verzichtet der indirekte Gegenvorschlag jedoch auf zu starre Regeln, die den Handlungsspielraum der Unternehmen unnötig beschränken. So wird zum Beispiel keine absolute Stimmpflicht für Pensionskassen eingeführt. Weiter sieht der indirekte Gegenvorschlag keine neuen Strafbestimmungen vor, da das geltende Strafrecht ausreichende Bestimmungen gegen unverhältnismässige Vergütungen kennt. In wichtigen Punkten geht der Vorschlag des Parlaments sogar über die Forderungen der Volksinitiative hinaus. So sieht er verschärfte Bestimmungen zur Sorgfaltspflicht des Verwaltungsrats und zur Rückerstattung von ungerechtfertigten Vergütungen vor.

Der indirekte Gegenvorschlag wurde vom Parlament bereits verabschiedet. Die Zustimmung erfolgte mit nur einer Gegenstimme. Wird die Volksinitiative abgelehnt, tritt der indirekte Gegenvorschlag in Kraft, sofern er nicht in einer allfälligen Referendumsabstimmung verworfen wird. Die neuen Bestimmungen könnten somit rasch angewendet werden.

Aus diesen Gründen bevorzugt der Bundesrat den indirekten Gegenvorschlag und lehnt die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" ab.


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