PUBLICA senkt per 1. Januar 2015 den technischen Zinssatz auf 2.75%

Bern, 19.12.2012 - Die Kassenkommission PUBLICA hat beschlossen, infolge des anhaltend tiefen Zinsniveaus den technischen Zinssatz per 1. Januar 2015 auf 2.75% zu senken. Dieser Entscheid hat eine Anpassung des Umwandlungssatzes zur Folge. Durch die Äufnung von Rückstellungen und durch weitere flankierende Massnahmen soll das aktuelle Vorsorgeniveau möglichst beibehalten werden.

Oberstes Ziel von PUBLICA ist es, ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Versicherten und Rentenbeziehenden langfristig nachzukommen. Deshalb hat die Kassenkommission PUBLICA beschlossen, den technischen Zinssatz und damit den Umwandlungssatz per 1. Januar 2015 anzupassen. 

Senkung trägt anhaltend tiefen Zinsen Rechnung

Der Umwandlungssatz wird auf der Basis von Lebenserwartung und technischem Zins festgelegt. PUBLICA hat der gestiegenen Lebenserwartung mit einer Senkung des Umwandlungssatzes auf den 1. Juli 2012 Rechnung getragen. Das anhaltend tiefe Zinsniveau und die entsprechend tiefen Vermögenserträge verlangen eine Anpassung des technischen Zinssatzes. Der aktuelle Zinssatz wird per 1. Januar 2015 um 0.75 Prozentpunkte auf 2.75% für offene Vorsorgewerke bzw. auf 2.25% für geschlossene Vorsorgewerke gesenkt. Diese Senkung dient der Aufrechterhaltung des finanziellen Gleichgewichts von PUBLICA. Mit der Senkung des technischen Zinssatzes wird die Differenz der Zinsgutschriften zwischen den Vorsorgekapitalien der Versicherten und der Rentenbeziehenden reduziert. Der Umwandlungssatz im Alter 65 beträgt somit ab dem 1. Januar 2015 neu 5.65% statt wie bis anhin 6.15%. Von der Senkung betroffen sind alle versicherten Personen, welche nach dem 31. Dezember 2014 in Pension gehen werden. Vor dem 1. Januar 2015 laufende Renten sind von dieser Massnahme nicht betroffen.

Massnahmen zur Beibehaltung des Leistungsniveaus

Bei der Senkung des Umwandlungssatzes per 1. Juli 2012 konnten geeignete Massnahmen gefunden werden, um das Niveau der Altersleistungen annähernd beizubehalten. Um auch am 1. Januar 2015 einer Kürzung der Renten entgegenzuwirken, äufnet PUBLICA Rückstellungen. Zudem fordert die Kassenkommission PUBLICA die Vertretung der Arbeitnehmenden und der Arbeitgeber in den paritätischen Organen der Vorsorgewerke sowie die Sozialpartner dazu auf, das bisherige Vorsorgeniveau durch flankierende Massnahmen beizubehalten.


Infoblock

Technischer Zinssatz
Der technische Zinssatz wird zur Berechnung des Gegenwartswertes zukünftiger Verpflichtungen verwendet (Abdiskontierung der in der Zukunft anfallenden Renten). Seine Höhe ist auf die langfristig erwarteten Anlageerträge abzustimmen. Der technische Zinssatz beeinflusst u. a. das Deckungskapital der Renten und den Umwandlungssatz. Er hat nichts mit der aktuellen Verzinsung der Altersguthaben, dem BVG-Mindestzinssatz oder dem Projektionszinssatz zu tun.

Umwandlungssatz
Mit dem Umwandlungssatz wird die Höhe der jährlichen Rente aus einem vorhandenen Alterskapital berechnet. Die Höhe der Rente wird durch Multiplikation des Alterskapitals mit dem Umwandlungssatz ermittelt. Der heutige Umwandlungssatz von PUBLICA beträgt 6.15% im Alter 65.

Beispiel:
Bei einem Alterskapital von CHF 690‘000 und einem Umwandlungssatz von 6.15% resultiert bei einer Pensionierung im Alter von 65 Jahren eine Rente von CHF 42‘435 pro Jahr.

PUBLICA kann ihren Umwandlungssatz unter den BVG-Mindestumwandlungssatz von 6.8% senken, da ihre Leistungen über dem BVG-Minimum liegen. Zum Nachweis der Erfüllung der gesetzlichen Mindestpflicht wird für jede versicherte Person zur Berechnung der Mindestleistungen separat ein zweites Sparkonto mit dem Mindestumwandlungssatz nach BVG geführt (sog. BVG-Schattenrechnung).

Ergänzende Information zu den Rückstellungen
Die Höhe der zu bildenden Rückstellungen beläuft sich auf: 6.6 % der Vorsorgekapitalien über die Jahre 2012 bis 2014. Weitere 2.2% der Vorsorgekapitalien werden der Jahresrechnung 2015 belastet. Die Rückstellungen werden per 1. Januar 2015 vollständig aufgelöst und den Altersguthaben der versicherten Personen bzw. den Rentendeckungskapitalien der Rentenbeziehenden gutgeschrieben.

Pensionskasse des Bundes PUBLICA
Die Pensionskasse des Bundes PUBLICA ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes. Sie ist als Sammeleinrichtung mit aktuell 20 Vorsorgewerken organisiert. PUBLICA betreut rund 58'000 Versicherte und 45'000 Rentenbeziehende der Bundesverwaltung, des ETH-Bereichs, verschiedener dezentraler Bundesbetriebe und von rund 60 weiteren privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich geführten Unternehmen. Mit einer Bilanzsumme von CHF 34 Mia. gehört sie zu den grössten Pensionskassen der Schweiz.

Das oberste Organ von PUBLICA ist die Kassenkommission. Sie übt die Leitung sowie die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung von PUBLICA aus.


Adresse für Rückfragen

Dieter Stohler, Direktor PUBLICA (Tel. 031 378 81 00)


Herausgeber

Pensionskasse des Bundes
https://publica.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-47262.html