Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014

Bern, 19.12.2012 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014) verabschiedet. Die darin enthaltenen Sparmassnahmen entlasten den Bundeshaushalt jährlich um rund 700 Millionen Franken. Mit dem KAP 2014 können strukturelle Defizite in den Jahren 2014 bis 2016 aus heutiger Sicht vermieden werden. Die finanziellen Aussichten bleiben aber wegen erwarteter Mehrbelastungen angespannt.

Mit der Verabschiedung der Botschaft zum KAP 2014 erfüllt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments. Mit einer im Frühling 2012 überwiesenen Motion (11.3317) forderte dieses den Bundesrat auf, die Aufgabenüberprüfung fortzusetzen und damit erzielte Überschüsse für den Schuldenabbau zu verwenden.

Das KAP 2014 ist auch aus finanzpolitischer Warte notwendig. Während der Finanzplan 2014-2016 vom 22. August 2012 noch als knapp ausgeglichen bezeichnet werden konnte, haben Parlament und Bundesrat im Verlauf des Herbsts 2012 verschiedene Mehrausgaben beschlossen, die in den Jahren 2014 und 2015 strukturelle Defizite bewirken. So hat das Parlament die Mittel für die Bildung und Forschung (BFI-Botschaft 2013-2016) aufgestockt. Hinzu kommen verschiedene Vorhaben des Bundesrates, namentlich das Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 (Vernehmlassung), die Botschaft zum Aktionsplan "koordinierte Energieforschung Schweiz" oder die Kandidatur für die olympischen Winterspiele 2022.

Mit dem KAP 2014 lassen sich strukturelle Defizite in den Jahren 2014 bis 2016 aus heutiger Sicht vermeiden. In den nächsten Jahren stehen allerdings verschiedene Vorlagen mit bedeutenden finanziellen Auswirkungen an. Im Vordergrund stehen die Mindereinnahmen aus verschiedenen Steuerreformen. Bereits weit gediehen und möglicherweise ab 2014 wirksam sind die Weiterführung des Mehrwertsteuersondersatzes für die Hotellerie (Pa. Iv. 12.485) und die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital (Pa. Iv. 09.503), die zusammen Einnahmenausfälle von 500 Millionen pro Jahr zur Folge hätten. Hinzu kommen die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung sowie die Unternehmenssteuerreform III. Ausgabenseitig ist insbesondere die steigende Anzahl an Asylgesuchen zu erwähnen, die v.a. im Jahr 2014 zu einem wesentlich höheren Mittelbedarf führen dürfte. Vor diesem Hintergrund erscheint die heute verabschiedete Botschaft umso notwendiger. Sollten die darin vorgeschlagenen Massnahmen nicht ausreichen, um den Haushalt im Gleichgewicht zu halten, behält sich der Bundesrat vor, weitere Kürzungen zu beantragen.

Ausgewogenes Massnahmenpaket

Alle Departemente tragen zu den kurzfristig realisierbaren Massnahmen des KAP 2014 im Umfang von rund 700 Millionen bei (vgl. Übersicht in der Beilage). Den grössten Konsolidierungsbeitrag leisten das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI, 271 Mio.) und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK, 217 Mio.), gefolgt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD, 87 Mio.). Die übrigen Departemente beteiligen sich mit je 30 bis 50 Millionen. Insgesamt entspricht die prozentuale Aufteilung der Kürzungsvorgaben auf die Departemente relativ gut deren Anteil an den steuerbaren Ausgaben.

Nebst den kurzfristig realisierbaren Massnahmen werden in der Botschaft zum KAP 2014 auch die längerfristigen Massnahmen der Aufgabenüberprüfung aufgeführt. Deren Entlastungspotenzial beträgt rund 1 Milliarde. Dabei sollen in erster Linie absehbare Mehrbelastungen vom Haushalt ferngehalten werden, beispielsweise durch eine umfassende Reform in der Altersvorsorge. Hier besteht für das Parlament indes noch kein Entscheidbedarf.

Bei der Erarbeitung des KAP 2014 wurde darauf geachtet, die Verbundbereiche zwischen Bund und Kantonen soweit als möglich auszunehmen. Dies ist aus Sicht des Bundesrates gut gelungen. Die maximale Mehrbelastung der Kantone aus dem KAP 2014 beträgt rund 10 Millionen; sie tritt indes nur dann ein, wenn die Kantone die wegfallenden Bundesmittel vollumfänglich durch eigene Gelder ersetzen, wozu sie nicht verpflichtet sind. Als Folge der Anhörung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) verzichtet der Bundesrat gegenüber der Anhörungsvorlage auf zwei Massnahmen im Landwirtschaftsbereich im Umfang von 1,5 Millionen. 


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