Den elektronischen Geschäftsverkehr fördern

Bern, 19.12.2012 - Die Anwendung der elektronischen Signatur soll für juristische Personen und Behörden vereinfacht werden. Aufgrund des positiven Echos in der Vernehmlassung hat der Bundesrat am Mittwoch das EJPD beauftragt, bis Ende 2013 die Botschaft zur erforderlichen Gesetzesrevision auszuarbeiten. Er plant zudem weitere Rechtsetzungsprojekte, um den elektronischen Geschäftsverkehrs zu fördern.

Dass das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) die Latte für die Anerkennung elektronischer Signaturen bzw. deren Gleichstellung mit der eigenhändigen Unterschrift zu hoch ansetzt und daher nicht "massengeschäftstauglich" ist, wurde schon bei dessen Verabschiedung im Jahr 2003 kritisiert. Der Bundesrat  will dies nun korrigieren und damit die Bedürfnisse der Wirtschaft und der Verwaltung nach einer zeitgemässen Regelung befriedigen. Die Revision des ZertES wird insbesondere die bisherige qualifizierte elektronische Signatur, die nur natürlichen Personen zugänglich ist, mit der geregelten elektronischen Signatur ergänzen. Diese wird auch von juristischen Personen und Behörden genutzt werden können.

Zunehmende Bedeutung des elektronischen Geschäftsverkehrs

Wirtschaft und Staat entwickeln sich stetig in Richtung Informationsgesellschaft. Ein immer grösserer Teil von Geschäften unter Privaten oder zwischen Privaten und dem Staat wird mit elektronischer Kommunikation unterstützt oder läuft vollständig elektronisch ab. Die elektronische Abwicklung von Geschäften bewirkt grosse Einsparungen an Zeit, Aufwand und Geld. Volkswirtschaftlich noch bedeutender ist die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, die durch sichere elektronische Transaktionen ermöglicht wird. Technische Unsicherheiten und rechtliche Unklarheiten hemmen jedoch Investitionen in diesem Bereich.

Um den elektronischen Geschäftsverkehr zu fördern, will der Bundesrat deshalb mit einer Reihe von Rechtsetzungsprojekten sichere und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. Er hat insbesondere dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine Reihe von Aufträgen erteilt, die es bis Mitte 2014 in Zusammenarbeit mit anderen Departementen erfüllen wird. Das EJPD wird eine Vernehmlassungsvorlage zur Anpassung des schweizerischen Rechts an die neue Verordnung der EU über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt vorbereiten. Es wird ferner ein Konzept und einen Entwurf für die rechtliche Ausgestaltung eines international anerkannten elektronischen staatlichen Identifikationsmittels (eID) vorlegen sowie eine Vernehmlassungsvorlage zur Regelung der Zustellung im privaten und behördlichen Bereich ausarbeiten.


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