Verschärfung der Sanktionen gegenüber Syrien

Bern, 20.12.2012 - Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2012 die Sanktionen gegenüber Syrien punktuell verschärft und damit die schweizerischen Zwangsmassnahmen denjenigen der EU angepasst. Die neuen Bestimmungen treten am 21. Dezember 2012 in Kraft.

Nebst dem bereits bestehenden Verbot des Verkaufs, der Ausfuhr, der Lieferung und der Durchfuhr von Rüstungsgütern aller Art sind neu auch der Kauf, die Beschaffung sowie die Einfuhr solcher Güter aus Syrien untersagt. Zusätzlich wurden Versicherungs- und Rückversicherungsgeschäfte im Zusammenhang mit Rüstungsgütergeschäften sowie dem Bau neuer Kraftwerke verboten. Als weitere Massnahme wurden die Schweizer Flughäfen für die syrische nationale Fluggesellschaft Syrian Arab Airlines gesperrt. Schliesslich wurden die Ausnahmebestimmungen für die Verwendung von gesperrten Geldern erweitert. Neu dürfen solche Gelder für nicht den Sanktionen unterstehende syrische Bürger, die in der Schweiz in einer Ausbildung stehen oder in der akademischen Forschung tätig sind, freigegeben werden.

Der Umfang der von den neuen Sanktionsmassnahmen betroffenen Geschäfte dürfte sehr gering sein. Die Syrian Arab Airlines fliegt bereits heute keine Destinationen in der Schweiz an.

Mit diesen Änderungen schliesst sich die Schweiz den Massnahmen an, welche die EU am 24. September und 15. Oktober 2012 gegen Syrien verhängt hatte. Angesichts der gewaltsamen Auseinandersetzungen und des kompromisslosen und blutigen Vorgehens des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung hat die Schweiz bereits am 18. Mai 2011 Sanktionsmassnahmen gegenüber Syrien ergriffen, welche seither regelmässig im Einklang mit der EU ausgeweitet wurden. Aufgrund der Finanzsanktionen sind in der Schweiz bisher syrische Vermögenswerte im Umfang von rund 130 Millionen Franken eingefroren worden.


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