Die Schweiz ratifiziert die Quellensteuerabkommen mit Grossbritannien und Österreich

Bern, 20.12.2012 - Die Schweiz hat gestern das Genehmigungsverfahren für die Quellensteuerabkommen mit Grossbritannien und Österreich abgeschlossen. Die Abkommen treten somit wie vorgesehen am 1. Januar 2013 in Kraft. Das Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung, welches die Umsetzung der Quellensteuerabkommen regelt, tritt heute in Kraft.

Die Schweiz hat gestern gegenüber Grossbritannien und Österreich informiert, dass alle Voraussetzungen für das Inkrafttreten der mit diesen Ländern vereinbarten Quellensteuerabkommen erfüllt sind. Die gegen die Abkommen ergriffenen Referenden sind nicht zustande gekommen. Die Abkommen treten somit wie vorgesehen am 1. Januar 2013 in Kraft.

Die konkrete Umsetzung der Steuerabkommen wird durch das Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung (IQG) geregelt. Dieses enthält Bestimmungen über die Organisation, das Verfahren, die Rechtswege, die Strafbestimmungen und die internen Verfahrensvorschriften der Vorauszahlung.

Obwohl die Quellensteuerabkommen mit Grossbritannien und Österreich erst am 1. Januar 2013 in Kraft treten, wird das IQG bereits heute in Kraft gesetzt. Damit soll gewährleistet werden, dass die im Abkommen mit Grossbritannien vereinbarte Vorauszahlung durch schweizerische Zahlstellen fristgerecht bis zum 31. Januar 2013 Grossbritannien überwiesen werden kann. Zur Umsetzung des IQG bedarf es zusätzlich zweier Verordnungen, welche ebenfalls mit heutiger Wirkung in Kraft treten.


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