Revision des Raumplanungsgesetzes garantiert haushälterischen Umgang mit dem Boden

Ittigen, 07.01.2013 - Am 3. März 2013 kommt die Revision des Raumplanungsgesetzes zur Abstimmung. Der Bundesrat empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen. UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard erläuterte heute in Bern die Gründe dafür. Die Revision zielt darauf ab, zu grosse Bauzonen zu verkleinern und bestehende Baulandreserven besser zu nutzen. Damit kann der Landverschleiss gebremst und die Bodenspekulation bekämpft werden. Die Revision gewährleistet eine kompakte Siedlungsentwicklung und garantiert, dass die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv bleibt.

Die Revision des Raumplanungsgesetzes bezweckt eine klarere Trennung zwischen Gebieten, die überbaut werden können, und solchen, die nicht überbaut werden dürfen. Sie hat eine kompakte Siedlungsentwicklung, die bessere Nutzung brachliegender Flächen in Bauzonen und die Verkleinerung überdimensionierter Bauzonen zum Ziel. Mit der Revision bekräftigt das Gesetz, dass Bauzonen dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre zu entsprechen haben: Wo sie viel grösser sind, müssen sie verkleinert und somit rückgezont werden. Wo absehbar ist, dass die Bevölkerung wächst und sich neue Unternehmen ansiedeln, können aber auch neue Bauzonen geschaffen werden.

Bauzonen massvoll festzulegen ist wichtig, weil zu grosse Baulandreserven eine lockere Besiedlung begünstigen. Diese Entwicklung erhöht den Bodenverbrauch und beeinträchtigt die Landschaft und ihre Bedeutung für den Tourismus und die Landwirtschaft. „Die Revision dämmt den Landverschleiss ein und verhindert zugleich hohe Folgekosten, die mit der Erschliessung weitläufig gebauter Siedlungen mit Strassen, Strom und Wasser verbunden sind", erklärte Bundesrätin Doris Leuthard heute vor den Medien in Bern. Die Erschliessungskosten sind in solchen Gebieten oft doppelt so hoch wie andernorts und belasten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler darum stärker. Die Revision des Raumplanungsgesetzes wirke dieser Fehlentwicklung entgegen, so Leuthard. „Sie garantiert, dass die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv bleibt."

Die Revision stärkt zudem die Gemeinden in ihrem Bestreben, Bauland besser verfügbar zu machen.  Heute sehen sie sich oft mit der Situation konfrontiert, dass Bauland zwar vorhanden ist, manchmal aber am falschen Ort liegt oder nicht genutzt wird - mit der Folge, dass am Siedlungsrand wieder neues Land einer Bauzone zugeteilt werden muss. Die Revision ermöglicht es Kantonen und Gemeinden, Massnahmen zur besseren Nutzung des Baulands zu treffen, zum Beispiel über so genannte Landumlegungen. Damit wird erreicht, dass ungünstig parzellierte Grundstücke durch Landabtausch und Neuparzellierung eine zur Überbauung geeignete Form erhalten. Mehrere Kantone nutzen dieses Instrument bereits.

Wird ein Grundstück neu als Bauland eingezont, gewinnt es stark an Wert. Mit der Revision erhalten die Kantone und Gemeinden künftig mindestens 20 Prozent des Mehrwerts, wenn das neu eingezonte Grundstück verkauft oder überbaut worden ist und die Eigentümerinnen und Eigentümer den Gewinn erzielt haben. Die Mehrwertabgabe ist das logische Gegenstück zu den Entschädigungen, die bei Rückzonungen zu zahlen sind. Die Mehrwertabgabe hat sich in mehreren Kantonen bereits bewährt: Basel-Stadt, Genf, Neuenburg und Thurgau setzen schon heute auf solche Ausgleichsregeln. In den Kantonen Bern, Glarus, Graubünden und Obwalden haben die Gemeinden die Möglichkeit, dies mit den Eigentümerinnen und Eigentümern vertraglich zu regeln.

Indirekter Gegenvorschlag zur „Landschaftsinitiative"

Die Umsetzung der Revision erfolgt Schritt für Schritt: Die Kantone haben zunächst fünf Jahre Zeit, um im Rahmen einer Anpassung des kantonalen Richtplans aufzuzeigen, ob ihre Bauzonen den Anforderungen genügen. Danach sind die Nutzungspläne der Gemeinden darauf abzustimmen. Dafür werden erfahrungsgemäss einige Jahre benötigt. Dann kommt es zur eigentlichen Bereinigung der Bauzonen. Je komplexer die Situation in einem Kanton ist, desto länger dauert es, bis allfällige Rückzonungen erfolgt sind. Die Umsetzung kann in solchen Fällen bis zu 20 Jahre dauern. An der föderalistischen Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden wird durch die Gesetzesänderung nicht gerüttelt. Die Raumplanung bleibt in erster Linie Sache der Kantone und Gemeinden.

Die Revision des Raumplanungsgesetzes ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Die Initiative verlangt, dass die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz während 20 Jahren nicht vergrössert wird. Nach dem Beschluss des Parlaments zur Revision des Raumplanungsgesetzes wurde die Initiative unter der Bedingung zurückgezogen, dass die Revision in Kraft tritt. Andernfalls gelangt die Landschaftsinitiative zur Abstimmung. Aus Sicht von Bundesrat und Parlament ist diese zu starr. Vielen Kantonen würde es verunmöglicht, bei Bedarf neues Land einzuzonen, und so würde die wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigt. Die Landschaftsinitiative würde zudem ausgerechnet jene Kantone begünstigen, die zu grosse Bauzonen geschaffen haben. Kantone, die ihre Bauzonen massvoll bestimmt haben, würden hingegen bestraft. „Der Bundesrat lehnt die Landschaftsinitiative darum ab", erklärte Bundesrätin Leuthard heute in Bern. „Die Revision des Raumplanungsgesetzes bringt bessere Lösungen. Der Bundesrat empfiehlt, ihr zuzustimmen."


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