Bundesrat lehnt Mindestlohn-Initiative ab

Bern, 16.01.2013 - Der Bundesrat spricht sich gegen die Eidgenössische Volksinitiative "Für den Schutz fairer Löhne" (Mindestlohn-Initiative) aus. Er hat heute die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet. Die Initiative verlangt von Bund und Kantonen, dass sie die Festlegung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen fördern und einen gesetzlichen nationalen Mindestlohn festsetzen. Nach Ansicht des Bundesrats stellen die Initiantinnen und Initianten damit die Lohnfestsetzungsmechanismen in Frage, die sich in der Schweiz schon seit Jahrzehnten bewährt haben. Der Bundesrat lehnt deshalb die Initiative ohne Gegenvorschlag ab und bekräftigt damit seinen Richtungsentscheid vom 4. Juli 2012.

Die Volksinitiative verlangt die landesweite Einführung eines verbindlichen Mindestlohnes von 22 Franken pro Stunde. Der Bundesrat teilt die Zielsetzung der Autoren der Initiative, dass jede Person von ihrem Lohn in Würde leben kann. Er ist jedoch der Ansicht, dass die Mindestlohn-Initiative nicht das geeignete Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist.

Bei den niedrigen und mittleren Löhnen spielen die Sozialpartnerschaft und die Gesamtarbeitsverträge (GAV) eine wichtige Rolle. Mit der Einführung der Personenfreizügigkeit wurden flankierende Massnahmen ergriffen, um Erwerbstätige vor missbräuchlicher Lohnunterbietung zu schützen. Der Bundesrat hat dem Parlament letztes Jahr neue Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit sowie zur Verstärkung der Solidarhaftung vorgelegt, die eine noch effizientere Bekämpfung der Lohnunterbietungen erlauben. Diese Massnahmen wurden vom Parlament gutgeheissen. Die Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit sind am 1. Januar 2013 in Kraft getreten, die Verstärkung der  Solidarhaftung wird  voraussichtlich am 1. Juli 2013 wirksam. Damit stehen geeignete Instrumente zur Verfügung, um unerwünschten Entwicklungen bei den Löhnen und den Arbeitsbedingungen entgegenwirken zu können. Das hervorragende Funktionieren der Sozialpartnerschaft ist ein wichtiger Trumpf des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes würde er durch die Einschränkung des Handlungsspielraumes bei den Verhandlungen sowie durch die verminderte Verantwortung der Sozialpartner geschwächt.

Die flexible Lohnbildungspolitik hat weitgehend dazu beigetragen, dass im Bereich der Beschäftigung und der Einkommensverteilung gute Resultate erzielt werden konnten. Die Schweiz hat eine hohe Beschäftigungsquote und eine niedrige Arbeitslosigkeit. Im internationalen Vergleich gehört sie zu den Ländern mit den geringsten Lohnunterschieden und dem niedrigsten Anteil an Arbeitnehmenden mit tiefem Einkommen.

Ein nationaler gesetzlicher Mindestlohn im Sinne der Initiative würde das gute Funktionieren des Arbeitsmarktes gefährden und Arbeitsplätze bedrohen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die einen Grossteil der Schweizer Volkswirtschaft ausmachen, dürften von einem gesetzlichen Mindestlohn stärker betroffen sein als Grossunternehmen. Arbeitsplätze könnten gefährdet sein und die Integration einiger schon heute benachteiligter Personengruppen würde erschwert. 

Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Die Bundesversammlung wird gemäss den Fristen im Parlamentsgesetz bis spätestens am  21. Juli 2014 beschliessen, ob sie die Initiative Volk und Ständen zur Annahme oder Ablehnung empfiehlt.


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