Volksabstimmung vom 3. März: Ja zum Verfassungsartikel über die Familienpolitik

Bern, 18.01.2013 - Bundesrat Alain Berset hat vor den Medien im Namen des Bundesrates den Verfassungsartikel über die Familienpolitik zur Annahme empfohlen. Der Artikel verpflichtet Bund und Kantone, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Die Kantone sollen insbesondere für ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung sorgen. Im Namen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren unterstützte der Solothurner Regierungsrat Peter Gomm diese Ziele. Er betonte, dass auch mit dem Verfassungsartikel die Kantone weiterhin die Hauptrolle in der Familienpolitik spielen. Thérèse Meyer-Kaelin, Präsidentin der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen, legte dar, dass es einem zentralen Bedürfnis der Familien entspreche, ihnen mit einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu mehr Entscheidungsfreiheit zu verhelfen.

Am 3. März 2013 stimmen Volk und Stände über den Verfassungsartikel 115a zur Familienpolitik ab. Dieser anerkennt die zentrale Bedeutung der Familien, die für die Gesellschaft unentbehrliche Leistungen erbringen. Er verpflichtet Bund und Kantone, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie von Familie und Ausbildung zu fördern. Die Kantone sollen insbesondere für ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung sorgen. Sollten die Kantone nicht genügend für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tun, kann der Bund gesamtschweizerische Vorgaben machen. Das Parlament hat den Verfassungsartikel als Grundlage für ein solches Engagement von Bund und Kantonen erarbeitet. Der Bundesrat unterstützte den Verfassungsartikel von Beginn an. Parlament und Bundesrat empfehlen ihn zur Annahme.

Der Verfassungsartikel dient den Familien ...

Es gibt heute viele Familien, in denen beide Eltern berufstätig sein müssen oder wollen. Wer eine Familie hat und gleichzeitig erwerbstätig ist, sieht sich aber oft mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert. Dies kann dazu führen, dass sich gerade Mütter unfreiwillig ganz oder teilweise aus dem Erwerbsleben zurückziehen. Tatsache ist aber auch, dass viele, vor allem beruflich hoch qualifizierte Frauen zugunsten einer Berufstätigkeit oder einer Ausbildung auf Kinder verzichten.

Um solche Auswirkungen zu vermeiden müssen die Rahmenbedingungen so ausgestaltet werden, dass sich das Familienleben mit der Berufstätigkeit besser vereinbaren lässt. Dafür braucht es vor allem genügend familienergänzende Betreuungsplätze, beispielsweise in Krippen, Kinderhorten, Tagesschulen oder an Mittagstischen.

Der Verfassungsartikel kommt einem prioritären Anliegen vieler Familien nach und stärkt die Entscheidungsfreiheit der Eltern. Denn erst mit einem ausreichenden Angebot an familienergänzenden Betreuungsplätzen können alle Eltern frei entscheiden, ob sie eine externe Betreuung ihrer Kinder in Anspruch nehmen wollen. Gleichzeitig wird der Wille jener Familien vollständig respektiert, die ihre Kinder ausschliesslich selbst betreuen wollen. Wenn Familie und Beruf sich besser koordinieren lassen, so bringt dies nicht nur die Gleichstellung von Frau und Mann voran, sondern es trägt auch dazu bei, die Familienarmut zu vermindern. Denn mit einem höheren Familieneinkommen können Eltern ihre wirtschaftliche Situation aus eigener Kraft verbessern.

... und der Wirtschaft

Viele Mütter sind heute gut ausgebildet. Die Investitionen in ihre Ausbildung sollen sich auszahlen, indem sie ihre beruflichen Fähigkeiten und ihre Arbeitskraft im Interesse der Wirtschaft einsetzen. Diese ist auf genügend Fachkräfte dringend angewiesen. Organisatorische Hürden der Berufstätigkeit von Müttern sollten deshalb abgebaut werden.

Kompetenzen der Kantone werden respektiert

Der Verfassungsartikel respektiert die Kompetenzen der Kantone. Diese bleiben in erster Linie für die Familienpolitik zuständig und entscheiden selber, welche Massnahmen sie ergreifen wollen. Bevor der Bund selber etwas unternimmt, müssen die Details in einem Bundesgesetz geregelt werden. Gegen dieses könnte das Referendum ergriffen werden, womit das Stimmvolk das letzte Wort hat. Aus dem Verfassungsartikel ergeben sich keine konkreten Handlungsverpflichtungen. Somit hängen die Kostenfolgen von der konkreten Umsetzung ab und können heute noch nicht beziffert werden.


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