Bundesrat setzt Steueramtshilfegesetz in Kraft

Bern, 18.01.2013 - Am 16. Januar 2013 hat der Bundesrat beschlossen, das neue Steueramtshilfegesetz auf den 1. Februar 2013 in Kraft zu setzen. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Neu sind damit auch Gruppenersuchen gemäss internationalem Standard möglich.

Das Steueramtshilfegesetz regelt den Vollzug der Amtshilfe in Doppelbesteuerungsabkommen. Es wurde von den Eidgenössischen Räten am 28. September 2012 genehmigt. Die Referendumsfrist ist am 17. Januar 2013 abgelaufen. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes am 1. Februar 2013 wird die bisherige Verordnung, welche die Umsetzung der Doppelbesteuerungsabkommen regelte, aufgehoben.

Mit der Inkraftsetzung des Steueramtshilfegesetzes sind auch Gruppenersuchen gemäss internationalem Standard zulässig. Solche Ersuchen erfordern einen Beschrieb der Vorgehensweise der Bankkunden zur Vermeidung der Besteuerung und müssen klar von Fishing Expeditions, also Gesuchen ohne klare Anhaltspunkte, abgegrenzt sein. Gruppenersuchen sind gemäss Verordnung über die Amtshilfe bei Gruppenersuchen nach internationalen Steuerabkommen zugelassen für Informationen über Sachverhalte, welche die Zeit ab Inkrafttreten des Gesetzes betreffen.


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