Quecksilberkonvention in Genf verabschiedet

Bern, 19.01.2013 - Nach einer Woche intensiver Verhandlungen haben die rund 140 teilnehmenden Staaten am 19. Januar 2013 die Quecksilberkonvention verabschiedet. Dank diesem Abkommen wird es in Zukunft möglich sein, die für Mensch und Umwelt hochgiftigen Quecksilberemissionen weltweit zu senken. Die Schweiz begrüsst diesen Erfolg, an dem sie in besonderem Masse beteiligt war.

Das Schwermetall Quecksilber ist für Lebewesen hochgiftig. Es reichert sich im Organismus an und kann insbesondere das Nervensystem und das Immunsystem schädigen und die Fortpflanzung stören. Quecksilber ist äusserst flüchtig und breitet sich in der Atmosphäre weiträumig aus. Jedes Jahr gelangen auf diesem Weg 200 Tonnen Quecksilber in die Arktis, wo es von Fischen aufgenommen wird, die anschliessend von Menschen verzehrt werden.

Die neue Konvention soll insbesondere die Produktion von Quecksilber und seine Verwendung bei der Herstellung von Produkten und in industriellen Prozessen einschränken. Darüber hinaus regelt sie die Lagerung und Behandlung von quecksilberhaltigen Abfällen. Die Konvention wird im Oktober 2013 in Minamata (Japan) zur Unterzeichnung durch die Staaten aufgelegt. Damit soll den zahlreichen Menschen gedacht werden, die in dieser Stadt einer jahrzehntelangen massiven Quecksilberkontamination zum Opfer gefallen sind.

Erfolg für Schweizer Vorstoss

Laut Franz Perrez, Leiter der Schweizer Verhandlungsdelegation in Genf, ist die Verabschiedung der Quecksilberkonvention ein Beweis für die Vitalität der internationalen Umweltpolitik und des Willens der Staaten, gemeinsam Lösungen für weltweite Probleme zu erarbeiten. Die Schweiz, die in Genf das umweltpolitische Kompetenzzentrum für Chemikalien und gefährliche Abfälle beherbergt, begrüsse diesen neuen Schritt im Bestreben, die für die Gesundheit und die Umwelt schädlichsten Substanzen auf weltweiter Ebene zu regeln, betonte Perrez weiter. Dieser Erfolg ist aber auch eine Anerkennung des Engagements der Schweiz, die den Prozess vor zehn Jahren zusammen mit Norwegen lanciert und seither in sämtlichen Verhandlungen vorangetrieben hat. Am vergangenen Mittwoch gab Bundesrätin Doris Leuthard in Genf überdies bekannt, die Schweiz wolle die Tätigkeiten der neuen Konvention in der Anfangsphase mit einem zusätzlichen Beitrag in Höhe von einer Million Franken unterstützen.

Für die Unterzeichnung der Konvention ist der Bundesrat zuständig. Die Ratifizierung, mit der die Bestimmungen der Konvention auf nationaler Ebene in Kraft treten, muss vom Parlament gutgeheissen werden.


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