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Asylverfahren sind im Interesse der Bevölkerung, der Betroffenen sowie der Behörden rasch und rechtstaatlich fair durchzuführen. Mit diesem Ziel vor Augen einigten sich die wichtigen Akteure im Asylwesen heute auf ein gemeinsames Konzept, nach dem sie den Asylbereich umstrukturieren wollen. Die Vertreter von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden stimmten an der nationalen Asylkonferenz dem Bericht zur Neustrukturierung sowie den entsprechenden Eckwerten zu. Das Konzept legt fest, dass künftig rund 60 Prozent aller Verfahren in Bundeszentren durchgeführt und abgeschlossen werden, lediglich 40 Prozent der Asylsuchenden werden auf die Kantone verteilt. Dies erfordert deutlich mehr Unterbringungsplätze in Bundeszentren und soll beschleunigend wirken, da sich bei den Bundesverfahren die beteiligten Personen (Asylsuchende, Mitarbeitende des Asylverfahrens, Rechtsvertreter, Dolmetscher, Rückkehrberater) künftig am gleichen Ort befinden. Zudem sollen im ordentlichen Verfahren die Beschwerdefristen verkürzt werden. Als flankierende Massnahme haben die betroffenen Asylsuchenden gemäss dem verabschiedeten Konzept Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung und Rechtsvertretung.
Fünf Verfahrensregionen mit mehreren Zentren à je 400 Plätze
Die von den Akteuren verabschiedete gemeinsame Erklärung hält fest, dass sich Bund und Kantone bis Ende 2013 auf eine Gesamtplanung der Neustrukturierung festlegen - darin enthalten sind insbesondere die Standorte der Verfahrenszentren, der Aufenthalts- und Ausreisezentren sowie der Zentren für renitente Asylsuchende. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Asylkonferenz geben dabei jener Variante den Vorzug, die fünf Regionen mit mehreren Zentren von idealerweise je rund 400 Plätzen vorsieht, was insgesamt zu einer Unterkunftskapazität von 6‘000 Plätzen in Bundeskompetenz führt. Zur Vereinfachung des baurechtlichen Bewilligungsverfahrens soll ein Plangenehmigungsverfahren beim Bund geprüft werden.
Gemäss der gemeinsamen Erklärung verpflichten sich Bund und Kantone, die für ihre Aufgaben im Asylbereich erforderlichen Ressourcen insbesondere in den Bereichen der Unterbringung, des Personals und der Finanzierung sicher zu stellen und sie den möglichen Schwankungen anzupassen. Kantone mit besonderen Aufgaben im Bereich der Unterbringung und des Vollzugs erhalten eine Kompensation finanzieller oder anderer Art, beispielsweise durch eine geringere Zuweisung von Asylsuchenden. Die Kantone schaffen zudem rechtzeitig die notwendigen 500 bis 700 Administrativhaftplätze für die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht.
Bund und Kantone arbeiten gemeinsam weiter
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) erarbeitet die notwendigen Gesetzesanpassungen für die Neustrukturierung des Asylbereichs so rasch als möglich. Die Vernehmlassung dazu soll im Frühjahr 2013 eröffnet werden.