Bundesrat will Emissionsabgabe auf Eigenkapital im Rahmen der USTR III abschaffen

Bern, 23.01.2013 - Nachdem per 1. März 2012 bereits die Emissionsabgabe auf Fremdkapital abgeschafft wurde, will der Bundesrat nun auch auf jene beim Eigenkapital verzichten. Sie soll aber erst im Rahmen der Revision der Unternehmenssteuern (USTR III) eliminiert werden. In diesem Sinne bekräftigt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einer Vorlage der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) seine bisherige Haltung.

Die parlamentarische Initiative 09.503 verlangt die schrittweise Abschaffung der Stempelabgaben. In einem ersten Schritt zur Umsetzung dieser Initiative arbeitete die WAK-N eine Vorlage zur Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital aus, die sie anschliessend in ein Vernehmlassungsverfahren schickte. Nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse beschloss die WAK-N, dem Nationalrat diese Vorlage zu unterbreiten. Der Bundesrat nimmt nun Stellung zum Antrag der Kommission.

Steuerpolitische Prioritäten des Bundesrates

Grundsätzlich befürwortet der Bundesrat die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Er möchte diese jedoch in die Unternehmenssteuerreform (USTR III) einbetten und beantragt deshalb dem Parlament, auf die Vorlage einzutreten, sie dann aber zu sistieren.

Bereits im November 2011 hatte der Bundesrat seine steuerpolitischen Prioritäten festgelegt und dabei die USTR III, welche auch die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital beinhalten soll, zusammen mit der Beseitigung der Mehrbelastung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren als vordringlich eingestuft. An den übrigen Stempelabgaben (Umsatz- und Versicherungsabgabe) will der Bundesrat aus finanzpolitischen Überlegungen festhalten.


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