Knapp die Hälfte der Schweizer Wälder dient dem Schutz von Mensch und Infrastruktur

Bern, 11.02.2013 - Fast die Hälfte der Schweizer Waldfläche gilt als Schutzwald. Dieser bewahrt Siedlungen, Verkehrswege und Industrieanlagen vor Naturgefahren wie Rutschungen, Lawinen, Felssturz oder Steinschlag. So lautet eine der zentralen Folgerungen im Schlussbericht zum Projekt SilvaProtect-CH, den das Bundesamt für Umwelt (BAFU) am 11. Februar 2013 veröffentlicht hat.

Das Waldgesetz aus dem Jahr 1991 verpflichtet die Kantone, Schutzwälder auszuscheiden. Da die Funktionen und Kriterien, die ein Schutzwald erfüllen muss, anfänglich zu wenig klar definiert waren, erfolgte die Schutzwaldausscheidung während langer Zeit von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Um diese Lücke zu schliessen, lancierte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) das Projekt SilvaProtect-CH. Dank der guten und engen Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen gelang es, eine einheitliche Methode auszuarbeiten. Anhand der im Projekt SilvaProtect-CH genutzten Geodaten konnte zudem die Fläche der Schutzwälder abgeschätzt werden. Zudem wurde eruiert, vor welchen Naturgefahren diese Wälder Schutz bieten.

Rund die Hälfte der Schweizer Waldfläche gilt als Schutzwald

49 Prozent des Schweizer Waldes erfüllen eine Schutzfunktion. Das entspricht einer Fläche von rund 585 000 Hektaren. Naturgemäss ist der Anteil der Schutzwälder in den Alpen höher: Im Wallis und im Tessin haben knapp 90 Prozent der Wälder eine Schutzfunktion. Aber auch städtisch geprägte Kantone wie Zürich, Basel-Stadt oder Genf besitzen Schutzwälder. Ein Viertel aller Schweizer Verkehrswege (Eisenbahnlinien und Strassen) sind potenziell Naturgefahren wie Rutschungen, Lawinen, Felsstürzen oder Steinschlägen ausgesetzt. Der grösste Teil der Schutzwälder dient dazu, Gebäude und Strassen vor derartigen Ereignissen zu bewahren.

Im Projekt SilvaProtect-CH legt konnte zudem ein Verteilschlüssel für die Bundessubventionen zur Schutzwaldpflege festgelegt werden. Dieser Verteilschlüssel kam bereits beim Abschluss von Programmvereinbarungen mit den Kantonen im Rahmen der Neugestaltung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zur Anwendung. Von den Kosten für den Unterhalt dieser «natürlichen Schutzverbauungen» trägt der Bund 40 Prozent, das sind knapp 60 Millionen Franken pro Jahr. Der Rest wird von den Kantonen und den Nutzniesserinnen und Nutzniessern des Schutzes (z. B. Gemeinden oder Betrieben des öffentlichen Verkehrs) übernommen. Die Pflege dieser Wälder ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass sie ihre Schutzfunktion langfristig wahrnehmen können. Die Pflegemassnahmen werden von Fachleuten im Auftrag von Betriebsgemeinschaften oder Waldeigentümern durchgeführt.


KASTEN
Wann ist ein Wald ein Schutzwald?

Das Waldgesetz hält in Artikel 1 die grundsätzlichen Schutzfunktionen des Waldes fest. Dieser soll Menschen und erhebliche Sachwerte vor Lawinen, Rutschungen, Erosion und Steinschlag, also vor Naturgefahren, schützen. Die detaillierte Definition des Schutzwaldes hat das BAFU zusammen mit den kantonalen Forstbehörden im Rahmen des Projektes SilvaProtect-CH verbindlich festgelegt: Ein Schutzwald ist ein Wald, der ein anerkanntes Schadenpotenzial gegen eine bestehende Naturgefahr schützen oder die damit verbundenen Risiken reduzieren kann. Im Rahmen des BAFU-Projektes SilvaProtect-CH wurde zudem die Methodik zur Erfassung der Schutzwälder in den vergangenen Jahren vereinheitlicht und verfeinert sowie eine einheitliche Datengrundlage erstellt. Zudem wurde im Rahmen des Projektes ein allgemein gültiger Verteilschlüssel für die Berechnung von Schutzwaldsubventionen des Bundes erarbeitet.


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