Bundesrat setzt revidiertes Kollektivanlagengesetz auf 1. März in Kraft

Bern, 13.02.2013 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das revidierte Kollektivanlagengesetz und die revidierte Kollektivanlagenverordnung auf den 1. März 2013 in Kraft gesetzt.

Die Referendumsfrist über die Änderung des Kollektivanlagengesetzes (KAG) ist am 17. Januar 2013 ungenutzt abgelaufen. Der Bundesrat hat heute die Änderung der Kollektivanlagenverordnung (KKV), die das revidierte Kollektivanlagengesetz (KAG) umsetzt, gutgeheissen. Beide Erlasse werden auf den 1. März 2013 in Kraft gesetzt. Die im Rahmen der Anhörung zur Revision der KKV geltend gemachten Bedenken konnten namentlich in den Bestimmungen über die Bewilligungspflicht, den Fondsvertrag und die Immobilienfonds berücksichtigt werden.

Von der Inkraftsetzung auf den 1. März 2013 ausgenommen sind zwei Rechtssetzungsbereiche. Zum einen werden die neuen Gesetzesbestimmungen über die qualifizierten Anleger sowie über das Dokument mit den Wesentlichen Angaben für die Anlegerinnen und Anleger, das dem europäischen "Key Investors Information Document" (KIID) entspricht, auf den 1. Juni 2013 in Kraft gesetzt. Die neue Bestimmung über die Protokollierungspflicht im Rahmen der Verhaltensregeln anderseits wird sowohl auf Gesetzes- als auch auf Verordnungsstufe auf den 1. Januar 2014 in Kraft treten. Damit wird den betroffenen Finanzdienstleistern Zeit für die organisatorischen Anpassungen gewährt.


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