Rechtshilfe bei Fiskaldelikten: Koordination mit Steuerstrafrecht und GAFI-Umsetzung

(Letzte Änderung 20.02.2013)

Bern, 20.02.2013 - Die vorgeschlagene Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten ist in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Kritik gestossen. Der Bundesrat hat deshalb am Mittwoch entschieden, die Vorlage zurückzustellen und mit der Revision des Steuerstrafrechts und der Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen zur Geldwäscherei zu koordinieren.

Die zur Diskussion gestellte Änderung des Rechtshilfegesetzes und Übernahme der einschlägigen Zusatzprotokolle des Europarates soll die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Rechtshilfe und Amtshilfe aufeinander abstimmen. Demnach würde die Schweiz künftig auch in Fällen von Steuerhinterziehung Rechtshilfe leisten. Die letztes Jahr in die Vernehmlassung geschickten Vorschläge wurden allerdings mehrheitlich kritisch beurteilt. Insbesondere wurde geltend gemacht, dass die Vorlage der Revision des Steuerstrafrechts vorgreife und über das ursprüngliche Ziel hinausgehe. Namentlich die Ausdehnung der Zusammenarbeit auf alle Formen der Rechtshilfe (Auslieferung, Erhebung von Beweisen sowie stellvertretende Strafverfolgung und Strafvollstreckung) ging den meisten Vernehmlassungsteilnehmenden zum jetzigen Zeitpunkt zu weit.

Benachteiligung der schweizerischen Behörden

Eine Mehrheit bemängelte, dass die Vorlage die schweizerischen Steuerbehörden gegenüber den ausländischen Behörden benachteilige: Die Schweiz müsste dem Ausland Bankdaten herausgeben, auf die in einem inländischen Steuerverfahren nicht zugegriffen werden könne. Dies vergrössere die Diskrepanz bei der Behandlung von ausländischen und inländischen Steuerpflichtigen.

Weiter wurde in der Vernehmlassung auf Kompetenzprobleme bei der Behandlung ausländischer Rechtshilfeersuchen hingewiesen. Für die Verfolgung der Steuerhinterziehung im Bereich der direkten Steuern seien - im Unterschied zum Steuerbetrug - die Steuerbehörden zuständig, die heute jedoch keine Zwangsmassnahmen (z. B. Erhebung von Bankdokumenten) anordnen könnten. Die Anordnung von Zwangsmassnahmen falle in die Kompetenz der Strafverfolgungsbehörden, die allerdings nicht für die Verfolgung der Steuerhinterziehung im Bereich der direkten Steuern zuständig seien und demzufolge auch nicht über das notwendige Fachwissen verfügten.

Nur eine Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützte die Vorlage und würdigte sie als Meilenstein für den Werk- und Finanzplatz Schweiz oder als längst fälligen Schritt zu einer kohärenten Weissgeldstrategie. Nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörden erleichtert die Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Wirtschaftskriminalität. Diese Vernehmlassungsteilnehmenden signalisierten zudem, dass die Schweiz die Steuerhinterziehung nicht mehr als Kavaliersdelikt toleriere.

Einheitliche Regelung

Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende haben eine Sistierung der Vorlage bis nach der Revision des Steuerstrafrechts gefordert. Die Eröffnung der Vernehmlassung ist im Frühjahr geplant. Der Bundesrat stellt deshalb die Vorlage vorerst zurück, um sie im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse der Steuerrechtsrevision überarbeiten zu können. Er wird die Vorlage zudem auf die Umsetzung der revidierten Empfehlungen zur Geldwäscherei der GAFI (Groupe d'action financière sur le blanchiment de capitaux) abstimmen. Dieses Vorgehen ermöglicht es, die innerstaatliche und internationale Verfolgung von Steuerdelikten zu koordinieren und einheitlich zu regeln. Gleichzeitig kann eine allzu grosse Verzögerung bei der Angleichung von Rechtshilfe und Amtshilfe vermieden werden.


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