Bundesrat will Gesetz zur wirtschaftlichen Landesversorgung modernisieren

Bern, 20.02.2013 - Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung eröffnet. Das geltende Gesetz aus dem Jahre 1982 genügt den Anforderungen an eine zeitgemässe Krisenvorsorge nicht mehr und muss deshalb modernisiert werden. Neu soll rascher, gezielter und flexibler auf drohende oder bereits eingetretene schwere Mangellagen reagiert werden können. Ein weiteres Ziel der Revision ist es, die Widerstandsfähigkeit der Versorgungsinfrastrukturen zu erhöhen. Gleichzeitig werden die bewährten Prinzipien und Instrumente der Landesversorgung beibehalten.

Die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) hat ihre breite Massnahmenpalette für Versorgungskrisen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten laufend den aktuellen Herausforderungen angepasst. Dennoch gibt es in einigen Bereichen Revisionsbedarf auf Gesetzesebene, damit die wirtschaftliche Landesversorgung den Anforderungen an eine zeitgemässe Krisenvorsorge weiterhin genügen kann. Im Vordergrund des Revisionsvorhabens stehen die Beschleunigung der Abläufe im Krisenfall sowie der präventive Beitrag zur Versorgungssicherung. Unabhängig von den Ursachen einer Krise muss die WL bei drohenden oder bereits eingetretenen schweren Mangellagen, die das ganze Land betreffen, rasch und gezielt eingreifen können.

Die starke Vernetzung der Wirtschaft im Zuge der Globalisierung und die hohe Dynamik moderner Versorgungsprozesse verlangen eine raschere Reaktion auf Störungen. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung kann die WL bereits handeln, wenn sich eine schwerwiegende Versorgungsstörung unmittelbar anbahnt. Damit sollen schwere Schäden für die Wirtschaft vermieden oder möglichst gering gehalten werden. Zudem müssen in einem Krisenfall Massnahmen rascher ergriffen werden können: Die Rechtsetzungsverfahren und der Vollzug von Bewirtschaftungsmassnahmen werden deshalb beschleunigt.

Zudem wird sich die WL künftig vermehrt darauf konzentrieren müssen, bereits in Zeiten ungestörter Versorgung einen Beitrag zur Widerstandsfähigkeit der Infrastrukturen zu leisten. Dies gilt insbesondere für Telekommunikation, Transportlogistik oder auch Stromversorgung. Betreiber solcher Infrastrukturen, welche mit ihren Dienstleistungen massgebend zur sicheren Versorgung des Landes beitragen, sollten bereits heute dafür sorgen, dass sie auch in einer Krise handlungsfähig bleiben. Im Rahmen der LVG-Revision gilt es Instrumente zu schaffen, um diese Akteure mit gezielten Vorkehrungen optimal in die Krisenvorsorge der wirtschaftlichen Landesversorgung einbeziehen zu können, beispielsweise indem Branchenvereinbarungen auf alle Betriebe des entsprechenden Wirtschaftszweiges ausgedehnt werden können. Massnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit haben gleichzeitig positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz und die Bevölkerung. Krisenresistente Versorgungsprozesse bedeuten, dass die Wirtschaft in der Schweiz auch unter erschwerten Bedingungen weiter funktionieren kann.

Die Revision strebt jedoch keinen grundlegend neuen Ansatz zur Versorgungssicherung an. Bewährte Prinzipien und Instrumente wie die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat oder die Pflichtlagerhaltung werden beibehalten. Zudem spielt die Wirtschaft sowohl bei der Vorsorge als auch bei der Bewältigung von Krisen weiterhin die zentrale Rolle und der Bund greift nur unterstützend ein, falls dies nötig ist.

Der Bundesrat hat am 20. Februar 2013 die Vernehmlassung zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 31. Mai 2013.


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Simon Schläppi, Kommunikationsbeauftragter,
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