Neue Pensionierungslösung für Mitarbeitende der besonderen Personalkategorien

Bern, 20.02.2013 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine neue Pensionierungslösung für die Mitarbeitenden der besonderen Personalkategorien der Bundesverwaltung beschlossen. Damit anerkennt er einerseits, dass es für bestimmte Funktionen in der Bundesverwaltung weiterhin eine Sonderlösung braucht. Andererseits kann der Bundeshaushalt entlastet werden.

Die Bundesverwaltung sieht für fünf spezifische Personalgruppen - die sogenannten besonderen Personalkategorien - spezifische Pensionierungsmodalitäten vor. Berufsmilitär, Angehörige des Grenzwachkorps, versetzungspflichtige Mitarbeitende des Eidgenössischen Departements des Äusseren (EDA), das Rotationspersonal der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und das Flugdienstpersonal des Bundesamtes für Zivilluftfahrt werden heute mit 61 bzw. 62 Jahren pensioniert. Berufsmilitär und Mitarbeitende des Grenzwachkorps (GWK) werden bereits mit 58 Jahren in den sogenannten Vorruhestand versetzt. Mit der vorzeitigen Pensionierung wird den besonderen funktionsbedingten Anforderungen und Belastungen der entsprechenden Berufe Rechnung getragen.

Die geltende Ruhestandsregelung verursacht hohe Kosten. Der Bundesrat hat diese deshalb in die Umsetzungsplanung zur Aufgabenüberprüfung (AÜP) aufgenommen und am 16. Dezember 2011 beschlossen, neue arbeits- und vorsorgerechtliche Bestimmungen zur Pensionierung ausarbeiten zu lassen. Der Bundesrat hat heute die neue Verordnung über die Pensionierung von Angehörigen der besonderen Personalkategorien (VPABP) beschlossen. Er hat damit einem neuen Pensionierungsmodell in Form einer Versicherungs­lösung zugestimmt und diese per 1. Juli 2013 in Kraft gesetzt.

Zusätzliche Beiträge in die berufliche Vorsorge

Neu erfolgt die Abgeltung der besonderen funktionsbedingten Anforderungen und Belastungen durch zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers an die berufliche Vorsorge. Bisher erfolgte diese mit einer einmaligen Ausfinanzierung am Ende der beruflichen Laufbahn. Die zusätzlichen Beiträge in die berufliche Vorsorge werden geleistet, solange die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Das zusätzlich angesparte Guthaben bewirkt, dass die Altersrente beim Altersrücktritt so erhöht wird, dass eine vorzeitige Pensionierung finanziell tragbar ist.

Mit der neuen Lösung wird das Rücktrittsalter für die Mitarbeitenden des Berufsmilitärs und des GWK von heute 58 auf 60 Jahre angehoben. Zudem gilt die neue Lösung nicht mehr für das Flugdienstpersonal des BAZL. Für die betroffenen Mitarbeitenden des EDA gelten insofern restriktivere Bedingungen, als die zusätzlichen Beiträge nur noch an Einsatzorten mit sehr schwierigen Bedingungen geleistet werden. Bisher wurden auch Orte mit schwierigen Bedingungen berücksichtigt. Eine Übergangsfrist von fünf Jahren stellt zudem sicher, dass die einmaligen Umstellungskosten vergleichsweise gering bleiben.

Mit der neuen Lösung resultieren für den Bundeshaushalt gegenüber der geltenden Lösung ab 2018 Entlastungen von jährlich rund 55 Millionen Franken. Demgegenüber entstehen einmalige Umstellungskosten von insgesamt rund 237 Millionen Franken. Diese werden bis 2025 durch die Minderausgaben vollständig kompensiert.


Adresse für Rückfragen

Thomas Schmutz, stellvertretender Direktor Eidgenössisches Personalamt, Tel. 031 324 95 42, thomas.schmutz@epa.admin.ch



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