Wirkungsanalysen zur Zweitwohnungsinitiative

Bern, 21.02.2013 - Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat die Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative auf die touristische und regionalwirtschaftliche Entwicklung in den hauptsächlich betroffenen Regionen anhand von zwei sich ergänzenden Gutachten untersuchen lassen. Beide Wirkungsanalysen zeigen auf, dass die Ausgestaltung der Ausführungsgesetzgebung einen entscheidenden Einfluss auf die Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative hat. Basierend auf den Ergebnissen der vorliegenden Wirkungsanalysen setzt sich das SECO weiterhin und prioritär für eine tourismusfreundliche Ausführungsgesetzgebung ein und verfügt bereits heute über ein wirkungsvolles Instrumentarium zur Unterstützung der betroffenen Kantone und Regionen (insbesondere Neue Regionalpolitik, Innotour und Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit).

In einem ersten Gutachten von BAKBASEL werden die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative untersucht, wobei die Effekte auf die regionale Beschäftigungs- und Wertschöpfungsentwicklung im Vordergrund stehen. In einem zweiten Gutachten von BHP Hanser und Partner werden die Auswirkungen auf die Finanzierung von Beherbergungsbetrieben und Tourismusinfrastrukturen untersucht sowie Handlungsoptionen für die Tourismusakteure und die Politik aufgezeigt. Da die Kantone in besonderem Mass von der Zweitwohnungsinitiative betroffen sind, wurden sie vom SECO regelmässig zu den Ergebnissen der Wirkungsanalysen konsultiert. Die Konsultation erfolgte im Rahmen der im April 2012 vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz VDK eingesetzten Arbeitsgruppe für ein Mehrjahresprogramm Regionalpolitik 2016-2023.

Gemäss den Wirkungsanalysen lag die Zahl der Zweitwohnungen in der Schweiz im Jahr 2010 bei rund 513'000, im Alpenraum bei 315'000 und in den von der Zweitwohnungsinitiative betroffenen Gemeinden des Alpenraums bei 247'000. Im Alpenraum wurden zwischen 2000 und 2010 jährlich knapp 4'000 Zweitwohnungen neu erstellt. Das dadurch ausgelöste Bauinvestitionsvolumen belief sich auf 1.9 Mrd. Franken, was rund 14% der gesamten Bauausgaben im Alpenraum entspricht.

Die Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative wurden in beiden Studien in Form von Szenarien ermittelt. Im Basisszenario wird von einer Umsetzung der Initiative gemäss der vom Bundesrat am 22. August 2012 verabschiedeten Verordnung über Zweitwohnungen ausgegangen. Für den Alpenraum wird im Basisszenario im Vergleich zum Szenario ohne Zweitwohnungsinitiative bis 2015 mit einem Rückgang der Zahl der Erwerbstätigen um 8'600 (0.8% des Totals) gerechnet (bis 2025 wird sich der Rückgang gegenüber dem Szenario ohne Zweitwohnungsinitiative reduzieren auf noch -4'800 Erwerbstätige, was 0.5% des Totals entspricht). Von diesem Rückgang ist in erster Linie die Bauwirtschaft sowie die Immobilienbranche betroffen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein gewichtiger Teil der in der Bauwirtschaft Beschäftigten saisonal angestellt ist und teilweise aus dem Ausland stammt (z.B. Grenzgänger, Kurzaufenthalter). Ausgehend von den Grundsätzen der Verordnung dürften somit die Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative aus volkswirtschaftlicher Sicht insgesamt verkraftbar sein, wobei regional akzentuierte Effekte nicht ausgeschlossen werden können.

Die Hotelbauinvestitionen (Neu- und Umbau) dürften im Basisszenario im Jahr 2016 bis zu 200 Mio. Franken tiefer liegen als im Szenario ohne Zweitwohnungsinitiative. In den Folgejahren wird sich diese Differenz voraussichtlich wieder verringern. Aufgrund der wegfallenden Querfinanzierungsmöglichkeiten durch den Bau und Verkauf von Zweitwohnungen dürfte der Rückgang der Investitionen primär in der gehobenen Hotellerie erfolgen. Die Entwicklung der touristischen Nachfrage dürfte sich längerfristig aufgrund der Zweitwohnungsinitiative insgesamt nur wenig verändern. Die Struktur der Tourismusnachfrage dürfte sich jedoch zugunsten der kommerziellen Beherbergungsunternehmen verschieben. 

Das SECO setzt sich weiterhin und prioritär für eine tourismusfreundliche Ausführungsgesetzgebung ein und verfügt bereits heute über ein wirkungsvolles Instrumentarium zur Unterstützung der betroffenen Kantone und Regionen (insbesondere Neue Regionalpolitik, Innotour oder die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit SGH). Beispielsweise wurde der finanzielle Spielraum der SGH vom Parlament im Jahr 2011 (für den Zeitraum 2012 bis 2015) mit einem Zusatzdarlehen von 100 Millionen Franken erheblich erweitert. Hinsichtlich der tourismuspolitischen Förderinstrumente wird sich der Bundesrat in dem für Juni 2013 vorgesehenen Tourismusbericht zu möglichen flankierenden Massnahmen äussern.

Ferner prüft zurzeit das SECO, basierend auf den Ergebnissen der vorliegenden Wirkungsanalysen, allfällige flankierende Massnahmen, welche im Rahmen der Standortförderung ab 2016 umgesetzt werden könnten. Allfällige flankierende Massnahmen im Rahmen der Standortförderung des Bundes könnten sich an den bestehenden bewährten Förderinstrumenten ausrichten. Im Vordergrund könnten die subsidiäre Begleitung des beschleunigten Strukturwandels in der Tourismuswirtschaft sowie die Unterstützung der Transformation der Tourismuswirtschaft hin zu neuen Wachstumsmodellen für die Destinationen im Alpenraum (weniger Siedlungsexpansion, mehr Attraktivität durch Erneuerung und bessere Auslastung vorhandener Infrastrukturen) stehen.


Adresse für Rückfragen

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern
Tel. +41 58 462 56 56
medien@seco.admin.ch



Herausgeber

Staatssekretariat für Wirtschaft
http://www.seco.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-47858.html