Anpassung der Impfempfehlungen gegen Keuchhusten

Bern, 25.02.2013 - Im letzten Jahr sind die Fälle von Keuchhustenerkrankungen in der Schweiz stark gestiegen. Kinder und Jugendliche waren besonders betroffen. Um die langwierige und sehr ansteckende Krankheit einzudämmen, wurden die Impfempfehlungen in diesem Bereich angepasst.

Letztes Jahr wurden in der Schweiz rund 7400 Fälle von Keuchhusten gemeldet. Dies ist beinahe eine Verdoppelung im Vergleich zu 2011. Da es sich um eine Krankheit handelt, die insbesondere für Säuglinge gefährlich ist, haben das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) bei ihrer jährlichen Überprüfung der Impfempfehlungen Anpassungen in diesem Bereich vorgenommen. So sollen Jugendliche im Alter zwischen 11 und 15 Jahren im Rahmen der Diphtherie- und Tetanus-Impfung auch gegen Keuchhusten geimpft werden. Sie sind nach den jüngeren Kindern am häufigsten von Keuchhusten betroffen.

Weiter wird Schwangeren, deren letzte Keuchhusten-Impfung mehr als 5 Jahre zurückliegt, empfohlen, sich impfen zu lassen. Ausserdem wird für Säuglinge, die bereits vor dem Alter von 5 Monaten eine Betreuungseinrichtung (Krippe, Tagesmutter, Spielgruppe usw.) besuchen, ein beschleunigtes Impfschema mit je einer Impfdosis im Alter von 2, 3 und 4 Monaten empfohlen.

Die bisherigen Impfempfehlungen gelten nach wie vor: je eine Impfdosis im Alter von 2, 4 und 6 Monaten, zwischen 15 und 24 Monaten und zwischen 4 und 7 Jahren. Seit 2012 wird auch Erwachsenen zwischen 25 und 29 Jahren eine Auffrisch-Impfung empfohlen sowie allen Personen, die regelmässig Kontakt zu Säuglingen unter 6 Monaten haben und deren letzte Impfung mehr als 10 Jahre zurückliegt.


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