Der Bundesrat nimmt einen Bericht zu Kaiserschnittgeburten zur Kenntnis

Bern, 27.02.2013 - Im Jahr 2010 wurde bei einem Drittel der Geburten ein Kaiserschnitt durchgeführt. Die Gründe für diese hohe Rate sind nicht eindeutig festlegbar, wie ein Bericht in Erfüllung eines Postulats von Ständerätin Maury Pasquier festhält. Dieser wurde heute vom Bundesrat zur Kenntnis genommen.

Mit einer Kaiserschnittrate von einem Drittel belegt die Schweiz im Vergleich mit anderen Staaten der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) einen der vorderen Ränge. Die Kaiserschnittrate weist grosse kantonale und regionale Unterschiede auf: so wurden 2010 im Kanton Zug bei 42,7 Prozent der Geburten ein Kaiserschnitt durchgeführt, im Kanton Jura waren es mit 19,2 Prozent knapp die Hälfte. Der Anteil an Kaiserschnitten ist zudem in städtischen Gebieten tendenziell höher als in ländlichen.

Der Bericht zeigt auf, dass die hohe Kaiserschnittrate in der Schweiz nicht mit einfachen Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen erklärt werden kann. Vielmehr spielen verschiedene Einflussfaktoren auf Seiten der Gebärenden und der geburtsmedizinischen Versorgung eine Rolle.
So erhöhen einerseits ein höheres Gebäralter oder eine private Spitalzusatzversicherung die Wahrscheinlichkeit einer Kaiserschnittgeburt. Andererseits wird in der internationalen Diskussion der weltweit beobachtbare Anstieg der Kaiserschnittrate in den vergangenen 20 Jahren massgeblich auf eine veränderte Beurteilung der Geburtsrisiken zurückgeführt. Dies hat zur Folge, dass geburtsmedizinische Eingriffe auch bei unproblematisch verlaufenden Schwangerschaften zunehmen.
Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass eine Kaiserschnittgeburt zu höheren gesundheitlichen Risiken für die Mutter bei den folgenden Schwangerschaften und Geburten führen kann, wie Plazentastörungen oder ein Gebärmutterriss unter der Geburt. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Kaiserschnittgeburt erhöht.
Für das Neugeborene hängen die Risiken einer Kaiserschnittgeburt wesentlich vom Geburtszeitpunkt ab. So kann das Risiko für Atemprobleme stark vermindert werden, wenn der Eingriff erst in der 40. Schwangerschaftswoche erfolgt. Längerfristig erhöht eine Kaiserschnittgeburt bei den Kindern die Wahrscheinlichkeit, dass sie an Diabetes Typ 1 oder an Asthma erkranken.

Nicht bei allen Kaiserschnittgeburten liegt eine Notfallsituation vor. In diesen Fällen  muss die Art der Geburt sorgfältig abgewogen werden. Der Entscheid für oder gegen eine Kaiserschnittgeburt liegt aber letztendlich in der Verantwortung der medizinischen Fachpersonen. Massnahmen zur Qualitätssicherung in der Geburtshilfe und eine Verbesserung der Datengrundlage sollen diese medizinischen Entscheidungsprozesse unterstützen und dazu beitragen, die gesundheitlichen Folgen der Geburt für Mutter und Kind weiter zu senken. Zu diesen Massnahmen gehören insbesondere die Überprüfung und Aktualisierung bestehender Leitlinien zur Unterstützung der Entscheidungsprozesse bei geburtsmedizinischen Eingriffen wie auch eine umfassende Information der Schwangeren über die Vor- und Nachteile einer Kaiserschnittgeburt. Damit können medizinisch nicht notwendige Kaiserschnittgeburten vermehrt vermieden werden.

In der Ergänzung dazu wird der Bund prüfen, wie künftig die statistischen Daten, die zu einer Geburt bei Mutter und Kind erhoben werden, besser zusammengefügt werden können. Dadurch könnten Zusammenhänge zwischen den gesundheitlichen Folgen einer Geburt für das Neugeborene, wie etwa eine Verlegung auf die Intensivstation, erfasst werden.


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