Bundesrat nimmt Stellung zu Empfehlungen des UNO-Menschenrechtsrates

Bern, 27.02.2013 - Der Bundesrat hat heute eine gemeinsam mit den Kantonen erarbeitete Stellungnahme zuhanden des UNO-Menschenrechtsrates verabschiedet. Er bezieht darin Position zu 86 Empfehlungen, die der Rat anlässlich seiner zweiten Überprüfung der Menschenrechtssituation in der Schweiz (Universal Periodic Review, UPR) abgegeben hat. Diese Überprüfung, der sich alle Mitgliedsländer der UNO unterziehen, findet alle viereinhalb Jahre statt.

Die Schweiz, vertreten durch Bundesrat Didier Burkhalter, hat am 29. Oktober 2012 ihre Menschenrechtssituation vom UNO-Menschenrechtsrat zum zweiten Mal überprüfen lassen. Das Interesse der internationalen Gemeinschaft war gross und die Schweiz wurde für ihr hohes Niveau im Bereich des Menschenrechtsschutzes gelobt. Sie erhielt von über 80 Staaten 140 Empfehlungen zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes in der Schweiz.

50 dieser Empfehlungen konnte die Schweiz sofort annehmen, 4 lehnte sie ab und 86 nahm sie für eine gründliche Überprüfung entgegen. Diese hat in enger Zusammenarbeit mit allen betroffenen Bundesämtern und den Kantonen zwischen November 2012 und Januar 2013 stattgefunden. Parallel wurde auch die Zivilgesellschaft informiert und konsultiert.

Die daraus resultierende konsolidierte Stellungnahme der Schweiz ist heute vom Bundesrat zuhanden des UNO-Menschenrechtsrates verabschiedet worden. Dabei hat er 49 Empfehlungen angenommen und 36 abgelehnt. Zu einer Empfehlung, die die Familienpolitik betrifft, kann er sich erst nach Berücksichtigung des Ergebnisses der Volksabstimmung vom 3. März 2013 äussern.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und der Stellvertretende Sekretär der Konferenz der Kantonsregierungen werden die Stellungnahme der Schweiz am 14. März 2013 im Rahmen der 22. Session des Menschenrechtsrates in Genf der internationalen Gemeinschaft vorstellen und erklären.

Massgebend für den Entscheid über Annahme oder Ablehnung einer Empfehlung war die Analyse, ob die Schweiz die Empfehlung bereits erfüllt oder bis zum nächsten UPR in viereinhalb Jahren erfüllen kann.
Die Schweiz ist vom Prozess des UPR überzeugt und hat dessen Schaffung unterstützt. Der Prozess ist mit der Präsentation der Stellungnahme der Schweiz vor dem Menschenrechtsrat nicht beendet, denn ab diesem Moment beginnt die anspruchsvolle Aufgabe der Umsetzung der angenommenen Empfehlungen. Ziel ist es, den bereits sehr hohen Schutz der Menschenrechte in der Schweiz weiter zu stärken und zu verbessern.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Empfehlungen inklusive der Erklärung für deren Annahme oder Ablehnung finden sie auf der Homepage des EDA: http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/topics/human/humri/ref_humun/upr.html

 


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