UKW-Radiokonzession für Radio Grischa

Biel/Bienne, 06.03.2013 - Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vergibt die Konzession für ein Lokalradio in der Südostschweiz an die Südostschweiz Radio/TV AG und ihr Programm Radio Grischa. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember 2009 klärte das UVEK ab, ob eine Konzessionierung von Radio Grischa zu einer Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt in der Südostschweiz führen würde. Das UVEK kommt nach eingehender Prüfung zum Schluss, dass dies nicht der Fall ist. Das Departement bestätigt somit seinen 2008 gefällten Konzessionsentscheid zu Gunsten von Radio Grischa.

Das UVEK hat der Südostschweiz Radio/TV AG bereits im Oktober 2008 eine Konzession für ein UKW-Lokalradio mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil in der Südostschweiz erteilt. Darauf hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde der Mitbewerberin Radio Südost AG (in Gründung) gutgeheissen. Zwar bestätigte das Gericht den Entscheid des UVEK, wonach die Bewerbung von Radio Grischa besser sei als diejenige von Radio Südost. Doch es verlangte eine vertiefte Abklärung, ob durch eine Konzessionserteilung an die Südostschweiz Radio/TV AG die Meinungs- und Angebotsvielfalt verletzt würde. Konkret musste das UVEK prüfen, ob die Südostschweiz Mediengruppe, zu welcher Radio Grischa gehört, über eine marktbeherrschende Stellung verfügt und wenn ja, ob sie diese missbraucht.

Missbrauchshinweise überprüft

Bei der Beantwortung der Frage der Marktbeherrschung stützt sich das UVEK auf ein Gutachten der Wettbewerbskommission (WEKO), die von Gesetzes wegen beigezogen werden musste. In den acht relevanten Märkten in der Südostschweiz (TV, Radio, Print, Online und entsprechende Werbemärkte) stellt das UVEK im Einklang mit dem WEKO-Gutachten im Markt für Leser und Leserinnen, im Printwerbemarkt sowie im Radiowerbemarkt eine marktbeherrschende Stellung der Südostschweiz Mediengruppe fest. Es überprüfte zahlreiche Hinweise auf einen möglichen Missbrauch dieser Stellung. Das UVEK kam zum Schluss, dass es keine stichhaltigen Anhaltspunkte für einen publizistischen, systematischen und zukunftsgerichteten Missbrauch gibt. Daher liegt keine Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt vor.

Radio Grischa erfüllt somit auch nach dieser Prüfung sämtliche Konzessionsvoraussetzungen und erhält damit die UKW-Radiokonzession. Sie ist bis am 31. Dezember 2019 gültig.

Die Konzessionsverfügung des UVEK kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden, welches als letzte Instanz entscheidet. Radio Grischa verfügt zur Zeit über eine provisorische Konzession, welche bis zu einem rechtskräftigen Entscheid gilt. Auch im Falle eines Weiterzugs ist der regionale Service public somit sichergestellt.

Abgeschlossenes und pendentes Verfahren

Noch nicht abgeschlossen ist ein weiteres Verfahren für eine UKW-Radiokonzession im Aargau. Auch hier hatte das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren zur Abklärung der Frage der Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt an das UVEK zurückgewiesen. Mit einem Entscheid ist im Verlaufe dieses Jahres zu rechnen.

Bereits definitiv entschieden ist hingegen das Konzessionsverfahren in der Ostschweiz. In diesem Fall hat das Bundesverwaltungsgericht die Praxis des UVEK zur Frage der Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt bestätigt und eine dagegen gerichtete Beschwerde abgewiesen. Somit ist die Regionalfernsehkonzession von Tele Ostschweiz (TVO) rechtskräftig.


Adresse für Rückfragen

Martin Dumermuth, Direktor, Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), Tel. 032 327 55 50 (Medienstelle)



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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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