Umsetzung Holzdeklaration: Gute Resultate bei Holzart – Herkunftsdeklaration noch ungenügend

Bern, 06.03.2013 - Die seit dem 1. Januar 2012 geltende Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte wird bei den Angaben über die Holzart bereits relativ gut umgesetzt: Auf 91 Prozent der Produkte fand das mit der Kontrolle betraute Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) per Ende 2012 eine korrekte Deklaration für diesen Bereich. Lücken gibt es hingegen noch bei der Deklaration der Herkunft, welche nur auf 57 Prozent der Produkte korrekt zu finden war.

Die Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten gilt seit dem 1. Januar 2012. Sie verlangt, dass Holzart und Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an den Konsumenten deklariert werden müssen. Rund- und Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz, deren Herkunft und Holzart relativ leicht ermittelt werden können, sind einer Deklarationspflicht unterstellt.

Das BFK überwacht als Kontrollorgan die Einhaltung der Deklarationspflicht. Es führt Kontrollen aufgrund eines Stichprobenplans sowie begründeter Hinweise durch.

Im Jahr 2012 wurden in der ganzen Schweiz bei rund 120 Unternehmen über 350 Produkte überprüft. Zu diesen Unternehmen gehören unter anderem Möbelhäuser, Möbelfachhändler, Baumärkte, Gartenmöbelanbieter oder Schreinereien. Die Palette der überprüften Produkte umfasst unter anderem Möbel mit Hauptbestandteilen aus Massivholz, Bauholz, Hobelwaren wie Täfer, Brennholz und Holzkohle. Bei rund 91 Prozent der Produkte war die Holzart korrekt deklariert, dagegen war bei nur 57 Prozent der Produkte die Herkunft korrekt deklariert. Bei Möbeln mit Hauptbestandteilen aus Massivholz fehlte die Deklaration der Herkunft besonders oft.

Die hohe Fehlerquote bei den Angaben zur Holzherkunft ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass einige Unternehmen ihre Vorbereitungen für die Einführung der Deklaration nicht rechtzeitig abgeschlossen haben. Sie erfüllten so erst im Verlauf des Jahres 2012 die Anforderungen der Deklarationspflicht.

Das BFK wird 2013 die Kontrollen im bisherigen Rahmen weiterführen, und ein besonderes Augenmerk auf die korrekte Deklaration der Herkunft legen. Es werden auch Nachkontrollen bei den Firmen durchgeführt, die keine konforme Deklaration auf ihren Produkten angebracht hatten. Das BFK kann die Berichtigung der Deklaration verfügen und Gebühren für die Abgeltung der Kontrollkosten erheben. Bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann eine Busse ausgesprochen werden.

Weitere Informationen zur Deklarationspflicht finden sie auf unserer Webseite.  


Adresse für Rückfragen

Jean-Marc Vögele, Chef Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen, Tel. +41 (31) 322 20 46
Achim Schafer, wissenschaftlicher Mitarbeiter Holzdeklaration, Tel. +41 (31) 322 21 13



Herausgeber

Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
http://www.konsum.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-48036.html