Förderung der Ausbildungskapazitäten in der Humanmedizin

Bern, 08.03.2013 - Bei der Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten gibt es Handlungsbedarf. Der Bundesrat ist bereit, die Kantone bei der Umsetzung entsprechender Massnahmen zu unterstützen und verweist dabei auf die im Rahmen der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013-2016 deutlich steigenden Beiträge gemäss Universitätsförderungsgesetz. Eine zusätzliche Finanzierung zur Erhöhung der Studienplätze in Humanmedizin ist für die laufende Periode jedoch nicht vorgesehen, wie die zuständigen Departemente WBF und EDI entschieden haben. Der Bundesrat will aber in der BFI-Botschaft 2017-2020 das Thema Konsolidierung und Ausbau von Lehre und Forschung der Humanmedizin schwerpunktmässig aufnehmen.

Der Bundesrat hat in der Vergangenheit unter anderem in Antworten auf parlamentarische Vorstösse festgehalten, dass in der Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten Handlungsbedarf besteht. Eine mögliche Massnahme sieht er in der Erhöhung der Studienplätze in Humanmedizin. Der Bundesrat ist sich aber bewusst und respektiert, dass die kantonalen Universitäten sowie die Universitätsspitäler und damit die Ausbildung von Ärzten und Ärztinnen in der Verantwortung der Kantone liegen.

Die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013-2016 sieht für die Grundbeiträge gemäss Universitätsförderungsgesetz (UFG) ein jährliches Wachstum von 3,7 Prozent vor. Nimmt die Anzahl Medizinstudierender zu, so findet einerseits eine Umverteilung der Grundbeiträge zugunsten der Hochschulen mit medizinischen Fakultäten statt. Andererseits werden die Beiträge gemäss interkantonaler Universitätsvereinbarung (IUV) entsprechend zunehmen.

Nach Ansicht der zuständigen Departemente für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und des Innern (EDI) erhalten die Trägerkantone in der Beitragsperiode 2013-2016 eine substanzielle finanzielle Unterstützung für die sukzessive Erhöhung der Ausbildungskapazitäten in der Humanmedizin. Daher ist für die laufende Periode keine zusätzliche Finanzierung zur Erhöhung der Studienplätze in Humanmedizin vorgesehen. Der Schwerpunkt in dieser Beitragsperiode liegt bei der Hausarztmedizin, wo der Bund 2013-2016 ein Vorhaben über die „Projektgebundenen Beiträge" gemäss UFG mit einem Betrag von 4 Mio. Franken finanziert.

Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion Rytz (12.3931) festgehalten hat, ist er aber bereit, in der BFI-Botschaft 2017-2020 das Thema Konsolidierung und Ausbau von Lehre und Forschung der Humanmedizin schwerpunktmässig aufzunehmen. Die entsprechenden Vorarbeiten werden unter Federführung des WBF in den nächsten Wochen in Angriff genommen.


Adresse für Rückfragen

Corina Wirth, Wissenschaftliche Beraterin Universitätspolitik, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, Tel. 031 322 48 44

Catherine Gasser, Leiterin Abteilung Gesundheitsberufe, Bundesamt für Gesundheit BAG, Tel. 031 323 02 67


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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
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