Senkung des technischen Zinssatzes bei PUBLICA: Bundesrat will Auswirkungen für Versicherte dämpfen

Bern, 15.03.2013 - Der Bundesrat will die Auswirkungen der auf den 1. Januar 2015 fällig werdenden Senkung des technischen Zinssatzes bei PUBLICA dämpfen. Er hat deshalb an seiner heutigen Sitzung entsprechende Empfehlungen verabschiedet. Diese Empfehlungen sollen für die paritätischen Organe die Leitplanken bilden, um flankierende Massnahmen auszuarbeiten.

Am 19. Dezember 2012 hat die Kassenkommission PUBLICA wegen des anhaltend tiefen Zinsniveaus beschlossen, den technischen Zinssatz per 1. Januar 2015 von 3,5 auf 2,75 Prozent zu senken. Dieser Beschluss hat eine neuerliche Senkung des Umwandlungssatzes zur Folge. Ohne flankierende Massnahmen der Arbeitgeber würde dies zu einer Senkung des bisherigen Vorsorgeniveaus der Versicherten führen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat für den Bund als Arbeitgeber und Eigner Empfehlungen beschlossen, um die Auswirkungen der Senkung zu dämpfen. Diese Empfehlungen sollen für die Erörterungen in den paritätischen Organen und für die Verhandlungen mit den Personalverbänden wegleitend sein.

Der Bundesrat will für die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung (Vorsorgewerk Bund) das Leistungsniveau weitgehend erhalten. Dieses Ziel soll einerseits durch Rückstellungen durch PUBLICA und andererseits durch die Erhöhung der individuellen Sparbeiträge umgesetzt werden. Die Erhöhung der Sparbeiträge soll sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch die Arbeitnehmenden finanziert werden. Um den Arbeitgeberanteil zu finanzieren, schlägt der Bundesrat vor, frei werdende und frei zu spielende Mittel einzusetzen, die bereits heute für die Personalvorsorge verwendet werden. Damit könnten die flankierenden Massnahmen ohne Verschlechterung des Bundeshaushalts finanziert werden.


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