Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen: Erste Stellungnahme des Bundesrates

Bern, 18.03.2013 - Der Bundesrat hat den Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen zum „Rücktritt des SNB-Präsidenten am 9. Januar 2012“ zur Kenntnis genommen. Er teilt die Ansicht der Kommissionen, dass er keine Rechtsgrundlage für sein Handeln gehabt habe, nicht. Die im Bericht formulierten Empfehlungen wird er im Detail prüfen, und er wird dazu innert der gesetzten Frist Stellung nehmen.

Der Bundesrat hat die Schlussfolgerungen im Bericht der Arbeitsgruppe der Geschäfts­prüfungskommissionen zum Rücktritt des Nationalbankpräsidenten zur Kenntnis genommen. Er teilt die im Bericht dargelegte Ansicht, dass er keine Rechtsgrundlage für sein Handeln gehabt habe, nicht. Zum einen gibt es diese Rechtsgrundlagen (Art. 6, 25 und 26 RVOG, Art. 39 ff. und 43 ff. NBG, Art. 174 und 184 BV), zum andern ging es darum, ein politisches Problem zu bewältigen, das dem Ansehen der Schweiz schweren Schaden hätte zufügen können. Hätte der Bundesrat nicht gehandelt, so hätte er die Interessen der Schweiz nicht verteidigt - eine Haltung, die für den Bundesrat nicht in Frage kam. Die Landesregierung legt Wert darauf, dass die Unabhängigkeit der Nationalbank, wie die Bundesverfassung sie vorsieht, zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt war.

Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass eine Krise und die Art, wie sie bewältigt wurde, analysiert werden müssen, damit die nötigen Lehren für künftiges Regierungshandeln gezogen werden können. In diesem Geist wird der Bundesrat die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommissionen im Detail prüfen und dann innert der ihm gesetzten Frist seine definitive Stellungnahme abgeben.


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