Die WEKO prüft Freizügigkeit für Notare

Bern, 26.03.2013 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) prüft gegenwärtig die Frage, ob Notare gestützt auf das Binnenmarktgesetz (BGBM) von der interkantonalen Freizügigkeit profitieren können. Aufgrund der Einführung gewisser Freizügigkeitsrechte für Notare innerhalb der EU besteht die Gefahr, dass Schweizer Notare gegenüber ihren Kollegen aus der EU in der Schweiz schlechter gestellt sind. Das Binnenmarktgesetz will nicht zuletzt auch solche Inländerdiskriminierungen verhindern.

Gemäss kantonalem Recht haben die Notare grundsätzlich keine Möglichkeit, ihren Fähigkeitsausweis in anderen Kantonen anerkennen zu lassen. Ihre Tätigkeit ist auf ein Kantonsgebiet beschränkt. So könnten Schweizer Notare gegenüber Notaren aus der EU benachteiligt werden, die über das Freizügigkeitsabkommen gewisse Marktzugangsrechte in der Schweiz geltend machen. Mit der Untersuchung prüft die WEKO, ob diese Inländerdiskriminierung mit der Anwendung des BGBM verhindert werden kann.

Das BGBM strebt die Schaffung eines Binnenmarktes Schweiz an, auf welchem sich die Wirtschaftsteilnehmer möglichst frei von kantonalen Marktzugangsschranken entfalten können. Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts konnten Notare bis anhin nicht von diesen Binnenfreiheiten innerhalb der Schweiz profitieren.

Die Anwendung des BGBM auf die notarielle Tätigkeit würde die berufliche Mobilität von Notaren in der Schweiz erleichtern. Die Kunden könnten zudem einfacher Verträge von ausserkantonalen Notaren beurkunden lassen und so von einem grösseren Angebot profitieren. Diese Belebung des Wettbewerbs wäre nach Auffassung der WEKO zu begrüssen.

Die WEKO hat die Kantone im Rahmen der Untersuchung eingeladen, eine Stellungnahme zur Freizügigkeit der Notare einzureichen. Die WEKO kann im Anschluss an die Untersuchung eine Empfehlung abgeben oder gegen kantonale Entscheide Beschwerde vor Bundesgericht führen.


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