Nach Rechtskraft der Tinner-Urteile: Aktenkopien vernichtet

Bern, 26.03.2013 - Nachdem die Urteile im Fall Tinner rechtskräftig sind, hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Beschluss des Bundesrates vollzogen und Aktenkopien vernichtet, welche die Bundesanwaltschaft Ende 2008 in ihrem Archiv aufgefunden hatte. Es handelt sich um 58 Seiten mit Informationen zum Bau von Kernwaffen sowie weitere Dokumente mit Informationen zur Urananreicherung. Die Originale waren zusammen mit anderen Unterlagen bereits 2007 auf Beschluss des Bundesrates vernichtet worden.

Von den 58 Kopien mit den Informationen zum Kernwaffenbau hatte der Bundesrat 2009 in Zusammenarbeit mit Spezialisten der Internationalen Atomenergieagentur (IAEO) Platzhalter erstellen lassen, die den Strafverfolgungsbehörden für das Verfahren zur Verfügung gestellt wurden. Die übrigen Kopien wurden den Strafverfolgungsbehörden ebenfalls zugänglich gemacht. Der Bundesrat hatte beschlossen, die Vernichtung dieser Aktenkopien bis zum Vorliegen der Urteile im Fall Tinner aufzuschieben.

Das Bundesstrafgericht hat das EJPD im Februar 2013 darüber informiert, dass die Urteile in Rechtskraft erwachsen sind. Die Akten konnten deshalb in Anwesenheit der IAEO vernichtet werden - bis auf einige wenige Unterlagen mit Informationen zur Urananreicherung, die der IAEO auf ihren Wunsch hin ausgehändigt wurden. Damit befinden sich in der Schweiz keine Akten zum Fall Tinner mehr, welche gemäss den Bundesratsbeschlüssen vernichtet werden müssen.


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