Verstärkter Prüfprozess für IKT-Schlüsselprojekte des Bundes

Bern, 27.03.2013 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung Weisungen für IKT-Schlüsselprojekte in der Bundesverwaltung verabschiedet und auf den 1. April 2013 in Kraft gesetzt. Mit einem verstärkten Prüfprozess der IKT-Schlüsselprojekte durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) werden die Verantwortlichen in ihrer Kontrollaufgabe unterstützt und die Transparenz erhöht.

In der IKT-Strategie des Bundes 2012-2015, die der Bundesrat am 9. Dezember 2011 ver­abschiedet hat, wird eine Qualitätskontrolle bei Schlüsselprojekten der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) gefordert, welche die Erreichung der Geschäftsziele und die Einhaltung der Vorgaben sichert. Die jüngsten Erfahrungen in einzelnen IKT-Grossprojekten haben zudem die Notwendigkeit einer externen, unabhängigen Projektprüfung unterstrichen.

Bundesrat bestimmt die IKT-Schlüsselprojekte

Ein IKT-Schlüsselprojekt ist ein IKT-Projekt oder IKT-Programm, das aufgrund seines Ressourcenbedarfs bei Personal und Finanzen, seiner strategischen Bedeutung, seiner Komplexität, seiner Auswirkungen und seiner Risiken eine verstärkte übergeordnete Führung, Steuerung, Koordination und Kontrolle erfordert. Welche Projekte oder Programme als IKT-Schlüsselprojekte geführt werden und damit dem Prüfprozess unterliegen, bestimmt der Bundesrat anhand dieser Kriterien.

Prüfung durch die EFK

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) führt im Rahmen des Finanzkontrollgesetzes neu bei den IKT-Schlüsselprojekten systematische Prüfungen durch. Ihre Verantwortung besteht darin, den Projektstand und die Risiken hinsichtlich ihrer Zielerreichung zu prüfen sowie die Umsetzung von Massnahmen zu beurteilen, die angeordnet wurden, um die Risiken zu mindern oder die Zielerreichung abzusichern. Die EFK erstellt für jede Prüfung einen Bericht.

Gesamtverantwortung bei übergeordneter Geschäftsleitung

Die Verantwortung für ein IKT-Schüsselprojekt bleibt uneingeschränkt bei den Auftrag­gebenden und der Projektführung wie auch bei der dem IKT-Schlüsselprojekt über­geordneten verantwortlichen Geschäftsleitung. Die Auftraggebenden verwenden den Prüfbericht der EFK zur Kontrolle des IKT-Schlüsselprojekts. Die Prüfberichte fliessen zudem in das vom Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) erstellte strategische IKT-Controlling zuhanden des Bundesrates ein.

Der verstärkte Prüfprozess für IKT-Schlüsselprojekte gewährleistet eine von der Projekt­organisation unabhängige Beurteilung des Projektstands. Er ermöglicht ausserdem die frühzeitige Erkennung von Problemen, Risiken und Abweichungen sowie eine verstärkte Kontrolle. Zudem erlaubt er die Bereitstellung von verlässlichen Informationen über die IKT-Schlüsselprojekte.


Adresse für Rückfragen

Peter Fischer, Informatiksteuerungsorgan des Bundes,
Tel. 031 325 98 98, peter.fischer@isb.admin.ch

Michel Huissoud, Eidgenössische Finanzkontrolle,
Tel. 031 323 10 35, michel.huissoud@efk.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
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Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

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