Hilflosenentschädigung der IV verbessert Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung

Bern, 04.04.2013 - Die Hilflosenentschädigung der IV wurde mit der 4. IV-Revision im Jahr 2004 gezielt ausgeweitet. Eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen kommt nun zum Schluss, dass die damit verfolgten Ziele weitestgehend erreicht wurden. Dank des Leistungsausbaus können mehr Bezüger/innen zuhause leben, was auch die Kantone finanziell entlastet. Aus der Studie geht zudem hervor, dass eine Mehrheit der Betroffenen mit ihrer Wohn-, Betreuungs- und Beschäftigungssituation zufrieden ist.

Wer aus gesundheitlichen Gründen für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Anziehen, Essen oder Körperpflege dauernd auf die Hilfe anderer Personen angewiesen ist, hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung (HE) der Invalidenversicherung (IV). Mit der 4. IV-Revision (seit 2004 in Kraft) wurde die HE für zuhause lebende Personen verdoppelt. Neu eingeführt wurde damals auch der Anspruch von zuhause lebenden Personen mit psychischer oder leichter geistiger Behinderung auf HE für die sogenannte lebenspraktische Begleitung. Zudem wurde die HE für Minderjährige, die intensive Pflege benötigen, erhöht. Die IV investiert damit in die Förderung der Selbstbestimmung von behinderten Menschen und unterstützt ein eigenständiges Wohnen ausserhalb von Heimen. Die IV-Ausgaben für die HE haben sich dadurch zwischen den Jahren 2003 und 2011 verdreifacht (von 159 auf 480 Millionen Franken). Im Jahr 2011 bezogen 32‘400 Erwachsene sowie 8‘300 Kinder und Jugendliche eine HE. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat nun die Studie „Wohn- und Betreuungssituation von Personen mit Hilflosenentschädigung der IV: Eine Bestandsaufnahme im Kontext der Massnahmen der 4. IVG-Revision“ des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) veröffentlicht, welche die Wirkungen dieser Massnahmen überprüft hat.

Hilflosenentschädigung der IV ermöglicht Leben zuhause

Die Studie zeigt, dass der Anteil an HE-Bezüger/innen, die zuhause leben, erhöht werden konnte (von 50 auf 59 Prozent) und dass mit dem Ausbau der Leistungen Heimaustritte ermöglicht und Heimeintritte vermieden werden konnten. 71 Prozent der HE-Bezüger/innen und 66 Prozent der Personen mit lebenspraktischer Begleitung geben an, dass sie ohne diese IV-Leistungen ein Leben zuhause nicht mehr finanzieren könnten und in ein Heim eintreten müssten. Vor der Revision war es für die HE-Bezüger/innen schwieriger, ein Leben ausserhalb von Heimstrukturen zu finanzieren. Da die IV-Leistungen nun ein Leben zuhause grundsätzlich ermöglichen, sind meist nicht die Finanzen, sondern die benötigte Pflege und Betreuung Hauptgrund für einen Heimeintritt. Die Betroffenen können also freier entscheiden, ob sie zuhause oder in einem Heim leben wollen. Durch diese von der IV geförderte Möglichkeit, zuhause zu leben, wurden die Kantone entlastet, die seit dem Jahr 2008 (Neugestaltung des Finanzausgleichs) für die Finanzierung der Heime zuständig sind.

Grossteil der Betreuung durch familiäres Umfeld

Es sind vor allem Personen aus dem familiären Umfeld, welche die HE-Bezüger/innen zuhause betreuen. Diese Arbeit ist für die Gesellschaft wertvoll und unverzichtbar. Mit den finanziellen Leistungen der IV werden zwar in vielen Fällen auch Hilfeleistungen durch Dritte eingekauft, aber letztlich fliesst ein grosser Teil der HE in das Haushaltsbudget. Damit kann ein allfälliger Lohnausfall von betreuenden Familienmitgliedern zumindest teilweise durch die Leistungen der IV kompensiert werden.

Anders sieht es für die Heimbewohner/innen aus: Für sie ist die HE gemäss der Studie finanziell vergleichsweise unbedeutend, da die überwiegende Mehrheit von ihnen Ergänzungsleistungen bezieht oder die HE an das Heim abgeben muss. Die HE ist als Einkommensquelle für diese Personen somit grossmehrheitlich nicht relevant – ihre Höhe beeinflusst lediglich die Kostenverteilung zwischen Bund und Kantonen.

Assistenzbeitrag der IV deckt zusätzlichen Bedarf ab

Mit dem Anfang 2012 eingeführten Assistenzbeitrag baut die IV die Leistungen für Menschen mit Behinderung weiter zielgerichtet aus. HE-Bezüger/innen, die über das nötige Mass an Selbstständigkeit verfügen, können in Eigenregie individuell eine Hilfe engagieren, um zuhause zu leben. Damit wurden die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung weiter gestärkt und zusätzliche Entlastungsmöglichkeiten für die Angehörigen geschaffen. Was letztere vor allem verstärkt noch benötigen, sind massgeschneiderte Entlastungsangebote und Beratungsleistungen durch Fachpersonen. Hier sind insbesondere die Kantone und Behindertenorganisationen gefordert.


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