Rindertuberkulose: Ursprungsbetrieb wird geräumt

Bern, 05.04.2013 - Im Kanton Freiburg wurde Anfang März 2013 ein Fall von Rindertuberkulose entdeckt. Die systematische Untersuchung des Betriebes zeigt nun, dass zahlreiche Tiere mit Tuberkulose angesteckt sind, und dass sich die Tuberkulose in diesem Betrieb seit mehreren Jahren festsetzen konnte. Deshalb entschied das Veterinäramt Freiburg, sämtliche Tiere des Betriebes in Freiburg zu töten und zu entsorgen. Bei keinem der Tierbetreuer aus den betroffenen Betrieben wurde bis heute eine Tuberkuloseinfektion nachgewiesen.

Die systematische Untersuchung im Ursprungsbetrieb zeigte auf, dass mehrere Tiere des Freiburger Betriebes mit Tuberkulosebakterien infiziert waren. Die hohe Durchseuchung lässt darauf schliessen, dass die Tuberkulose dort schon seit einigen Jahren chronisch vorhanden sein muss. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Tiere, die zur Zeit noch negativ in Untersuchungen reagieren, ebenfalls bereits Träger des Erregers sind. Deshalb ordnete das Veterinäramt Fribourg die Keulung sämtlicher Tiere an.

Aus dem Betrieb wurden in den letzten Jahren einzelne Tiere in verschiedene Kantone verkauft. Alle diese Betriebe wurden nun systematisch untersucht. Insgesamt ist auf fünf Betrieben, einer im Kanton Wallis und je zwei in den Kantonen Waadt und Fribourg, Rindertuberkulose entdeckt worden. Sämtliche positiven Tiere wurden bereits unschädlich beseitigt, die Betriebe gesperrt und bei denjenigen Betrieben mit Milchproduktion wurde eine Milchliefersperre angeordnet.

Auf allen Betrieben, die mit Tieren aus den fünf verseuchten Betrieben in Kontakt standen, werden nun zur Überwachung sicherheitshalber systematisch sämtliche  Tiere einem Tuberkulintest unterzogen. Diese Untersuchungen werden einige Zeit beanspruchen. Ziel aller Untersuchungen ist es, dass die Schweiz weiterhin als ein tuberkulosefreies Land eingestuft bleiben kann.

Zeitintensive Diagnostik

Der Nachweis von Rindertuberkulose ist schwierig, da sich die Krankheit schleichend entwickelt und häufig unspezifisch verläuft. Ein zentrales Element für die Tuberkuloseüberwachung ist die Fleischkontrolle im Schlachthof. Besteht ein Verdacht auf Tuberkulose, kann die Krankheit mit einem Hauttest nachgewiesen werden. Das Vorgehen ist in der Tierseuchenverordnung geregelt.

Der Mensch kann sich durch den Konsum von Rohmilch oder durch den direkten Kontakt mit einem infizierten Tier anstecken, aber das Risiko ist sehr gering. Die Untersuchungen beim Betreuungspersonal der betroffenen Betriebe ergaben bis heute keine Fälle von Tuberkulose beim Menschen. Milchprodukte aus pasteurisierter oder hocherhitzter Milch und Milchprodukte, die einen Reifeprozess durchlaufen, wie z.B. Hart- oder Halbhartkäse, sind für den Verzehr unbedenklich.

Weitere Informationen zur Rindertuberkulose finden sich auf www.bvet.admin.ch, Für Fragen zur Unbedenklichkeit von Milch und Milchprodukten siehe www.bag.admin.ch


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