Bundesrat setzt börsenrechtliche Marktmissbrauchsregeln in Kraft

Bern, 10.04.2013 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das revidierte Börsengesetz und die revidierte Börsenverordnung auf den 1. Mai 2013 in Kraft gesetzt.

Die Referendumsfrist für die Revision des Börsengesetzes im Bereich der Börsendelikte und des Marktmissbrauchs ist am 17. Januar 2013 ungenutzt abgelaufen. Der Bundesrat hat heute die Revision der Börsenverordnung, welche die Revision des Börsengesetzes umsetzt, gutgeheissen. Beide Erlasse werden auf den 1. Mai 2013 in Kraft gesetzt.

Mit der Revision des Börsengesetzes wird marktmissbräuchliches Verhalten effizient sanktioniert und damit die Reputation und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes gestärkt. Im Strafrecht wird insbesondere der Straftatbestand des Insiderhandels ausgedehnt und präzisiert. Das Ausnützen von Insiderinformationen ist neu für jedermann verboten. Insiderhandel und Marktmanipulation werden zudem aufsichtsrechtlich für alle Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer verboten. Ausnahmen von diesen Verboten werden in der Börsenverordnung abschliessend definiert. Sie betreffen insbesondere den Rückkauf eigener Beteiligungen im Rahmen öffentlicher Rückkaufprogramme und Effektengeschäfte zum Zweck der Preisstabilisierung nach einer öffentlichen Effektenplatzierung. Zudem wird in der Börsenverordnung der bereits bisher anerkannte, jedoch nicht genau definierte Grundsatz «Keiner kann sein eigener Insider sein» kodifiziert. Die in der Börsenverordnung definierten Ausnahmen gelten auch für die Straftatbestände des Insiderhandels und der Kursmanipulation.

 


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