BAV will klimafreundliche Energieträger für Schiffe zulassen

Bern, 11.04.2013 - Schiffe sollen künftig statt mit Diesel auch mit Erdgas, Wasserstoff, Holzpellets oder ähnlichen Energieträgern angetrieben werden können. Damit soll den Schifffahrtsunternehmen ermöglicht werden, den CO2-Austoss zu senken. Dies schlägt das Bundesamt für Verkehr (BAV) in seinem Entwurf zur neuen Schiffbauverordnung vor, welche heute in die Anhörung ging. Zudem sollen die Unternehmen verpflichtet werden, Notfallkonzepte zu erarbeiten.

Brennstoffe, bei denen sich bei weniger als 55 Grad Celsius ein zündfähiges Dampf-Luft-Gemisch bilden kann, waren bisher nicht für den Antrieb von Passagierschiffen zugelassen. Diese Bestimmung war im Jahr 1994 aus Sicherheitsüberlegungen in die Schiffbauverordnung eingeführt worden und verhinderte beispielsweise die Nutzung von Benzin für den Antrieb von Schiffen. Mit der Vorschrift werden indes auch klimafreundliche Brennstoffe wie Erdgas oder Wasserstoff als Energieträger von Schiffen ausgeschlossen. Dies will das BAV mit einer Revision der Schiffbauverordnung nun ändern und so einen Beitrag dazu leisten, dass die Schifffahrt künftig weniger CO2 ausstösst. Alternative Energieträger sollen unter der Bedingung zugelassen werden, dass die betroffenen Unternehmen die geltenden Regeln der Technik in diesem Bereich einhalten. Zudem werden vom zuständigen Personal ausreichende Fachkenntnisse verlangt. Weiter kann der Zugang zu bestimmten Teilen von Schiffen mit neuen Energieträgern eingeschränkt werden.

Im Rahmen der neuen Schiffbauverordnung will das BAV die Unternehmen überdies verpflichten, Notfallkonzepte zu erarbeiten. Bei Notfallübungen hat sich gezeigt, dass in einigen Fällen nicht genügend Ressourcen vorhanden oder Abläufe nicht ausreichend eingespielt waren, um Notfälle an Bord von Passagierschiffen zu bewältigen. Insbesondere sind im Winter Rettungskräfte oft nur eingeschränkt verfügbar. Gleichzeitig haben verschiedene Unternehmen in den letzten Jahren ihr Angebot von Fahrten in der Winterzeit erheblich ausgebaut. Die Unternehmen müssen künftig in den Notfallkonzepten nachweisen, wie sie Notfälle mit eigenem Personal und Material bewältigen können, bzw. auf welche externen Rettungskräfte sie zurückgreifen und wie diese bei der Bewältigung eines Notfalls eingebunden werden. Zusammen mit Vertretern der Schifffahrtsunternehmen, der Polizei und den Rettungskräften hat das BAV hierzu einen Leitfaden ausgearbeitet.


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