«Das glückliche Lächeln der Kinder und die Zukunft Europas»

Bern, 23.04.2013 - Europapalast in Strassburg, 23.4.2013 - Ansprache von Bundesrat Didier Burkhalter vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarates - Es gilt das gesprochene Wort

Herr Präsident
Sehr geehrte Abgeordnete der Parlamentarischen Versammlung
Meine sehr verehrten Damen und Herren

Am 6. Mai dieses Jahres werden fünfzig europäische Jugendliche in der Schweiz sein. Es ist der letzte Tag einer Reise, die sie an verschiedene Orte in der Schweiz sowie zum Europarat hier in Strassburg geführt haben wird. Zusammen mit ihnen begeht die Schweiz den 50. Jahrestag ihres Beitritts zum Europarat.

Am 6. Mai 1963 ist die Schweiz als siebzehntes Land offiziell dem Europarat beigetreten. Ein solches Ereignis muss natürlich gefeiert werden, und ich danke Ihnen dafür, dass Sie mir Gelegenheit geben, im Namen des Bundesrates hier die Ansprache zum Jubiläum zu halten. Die Schweiz möchte anlässlich dieses Jahrestags aber nicht nur Rückschau halten auf die vergangenen fünf Jahrzehnte, sondern sie möchte auch und vor allem nach vorne schauen.
Und wir wollen versuchen, mit den Augen junger Europäerinnen und Europäer nach vorne zu schauen. Aus diesem Grund haben wir fünfzig junge Menschen aus elf Ländern eingeladen, die dem Europarat nach uns beigetreten sind: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Mazedonien, Montenegro, Moldawien, Serbien, Ukraine und Russland.

Diese fünfzig Jugendlichen werden eine Woche lang zusammen verbringen und gemeinsam entdecken, lernen und nachdenken. Sie werden sich mit Themen wie Demokratie, Menschenrechte, Justiz, Rechtsstaat, Föderalismus und Minderheitenschutz beschäftigen, und sie werden mit uns über diese Themen diskutieren. Sie werden verschiedene Orte in der Schweiz besuchen, darunter Bern, Delsberg, Zürich, Luzern und schliesslich Freiburg, wo wir am 6. Mai im Beisein des Generalsekretärs, Herrn Jagland, fünfzig Jahre Mitgliedschaft im Europarat feiern.

Die Jugendlichen werden auch in Glarus sein, um Demokratie zu erleben. Sie werden an der Landsgemeinde teilnehmen, der direkten Demokratie in ihrer reinsten Form. An dieser Landsgemeinde in Glarus habe ich im vergangenen Jahr in Anwesenheit des österreichischen Aussenministers teilgenommen.

Meine Damen und Herren, das nenne ich Demokratie erleben: Wenn die Bevölkerung auf einem Dorfplatz bei strömendem Regen vier Stunden lang ausharrt, um verschiedene Fragen zu diskutieren, zuzuhören und die Meinung der anderen zu respektieren und schliesslich gemeinsam Entscheide zu treffen. Das ist das Herz der schweizerischen Demokratie, und wir zeigen es diesen jungen Menschen, die die Zukunft Europas repräsentieren. Sie werden natürlich auch dem Europarat hier in Strassburg einen Besuch abstatten.

Diese fünfzig Jugendlichen und die jungen Schweizerinnen und Schweizer, die sie kennenlernen werden, sind die Zukunft Europas.
In ihren Augen werden wir sehen, von welcher Zukunft sie träumen: von jenem Europa, das wir ihnen hinterlassen wollen. Einem Europa des Friedens, der Demokratie, der Offenheit, der Sicherheit und des Wohlstands.

Meine Damen und Herren

Politik machen, das heisst: für unsere Kinder, für die nächsten Generationen ein besseres Land, ein besseres Europa, eine bessere Welt gestalten. Das heisst: jungen Menschen Perspektiven anbieten und die Chance geben, sie zu verwirklichen. «Jede Politik ist eine Einwilligung in die Zukunft», schrieb Denis de Rougemont, Schweizer und Neuenburger – das erwähne ich, weil ich selbst von dort komme – sowie europäischer Philosoph. Genau dies motivierte die Schweiz, am 6. Mai 1963 dem Europarat beizutreten. Und es motiviert sie noch heute: Für die Jugend und mit der Jugend die Zukunft zu gestalten.

Ich möchte mich heute zunächst der Schweiz und ihrem Verständnis von Demokratie, Recht und Freiheit widmen. Sodann werde ich auf den Europarat eingehen und seine Bedeutung für die Entwicklung unseres Kontinents und der Schweiz. Und schliesslich werde ich mich dem Engagement der Schweiz in Europa und der Welt sowie unseren Vorstellungen für die nächsten Jahre zuwenden.

1. Die Schweiz und ihr Verständnis von Demokratie, Recht und Freiheit

Die Rolle eines Landes in Europa und seine Beziehungen zu Europa sind Themen, die in allen Ländern des Kontinents Gegenstand einer demokratischen Debatte sind.

Diese Debatte ist von ihrem Umfeld geprägt: von der immer rascheren Globalisierung und von einer Verlagerung der Gleichgewichte, aber auch von einer Diversifizierung der globalen Zentren.

Sie ist zudem geprägt von der europäischen Integration, die mit mehreren Geschwindigkeiten und in unterschiedlichen Formen erfolgt: Manche EU-Mitglieder gehören zur Euro-Zone, andere nicht. Manche sind nicht oder nicht ganz Teil des Schengen-Raums, während andere Länder wie etwa die Schweiz, die nicht EU-Mitglied ist, uneingeschränkt assoziiert sind. Der Europarat hingegen umfasst nahezu den ganzen Kontinent.

Über das Verhältnis zu Europa und zu seinen Institutionen wird überall diskutiert und nachgedacht. Das ist gut so. Es ist ein Zeichen für eine lebendige Demokratie. Und das gilt besonders für die Schweiz, die die direkte Demokratie praktiziert – fast möchte ich sagen: eine Alltagsdemokratie. Nicht jeden Tag (bei strömendem Regen!) auf dem Landsgemeindeplatz, aber mindestens vier Mal jährlich bei den Abstimmungen und jeden Tag im alltäglichen Leben.

Die Schweiz ist das einzige Land Europas, das sich per Volksabstimmung zu den aufeinanderfolgenden Erweiterungen der Europäischen Union und damit zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit geäussert hat – und dies zwei Mal positiv. Das wird wohl erneut der Fall sein, wenn es im kommenden Juli um den EU-Beitritt Kroatiens geht. Die öffentliche demokratische Debatte ist in der Schweiz sehr lebendig.

Für ein Land im Herzen Europas und an der Schnittstelle dreier grosser europäischer Kulturen sind natürlich Fragen im Zusammenhang mit der Identität Europas höchst aktuell, und zwar aufgrund der geschichtlichen Entwicklung der Schweiz, aufgrund der Geschichte ihrer Institutionen und ihrer Politik sowie aufgrund ihrer Geografie. Dies ist wahrscheinlich einer der Gründe, weshalb die Schweiz sehr früh zu einem Staat wurde, dessen Struktur und politische Praxis Ähnlichkeiten mit dem im Aufbau befindlichen Europa aufweisen.

Die Schweiz gab sich 1848 eine Bundesverfassung. Sie ist eines der wenigen Länder, in denen sich damals – also zur Zeit der europäischen Revolutionen – liberale, demokratische und republikanische Ideen durchsetzen konnten und bis heute ohne Unterbrechung nachwirken. Die Verfassung von 1848, deren wichtigste Elemente auch nach zwei vollständigen Revisionen des Textes noch in Kraft sind, legte eine begrenzte, dezentralisierte und verteilte Machtausübung fest.

Die Ausübung der Macht wird durch die Verfassung insofern begrenzt, als der Initiative, der Freiheit und der Verantwortung des Individuums eine massgebliche Rolle zuerkannt wird.

Selbst unsere Behörden sind nach diesem Grundsatz organisiert: Politisches Engagement in der Schweiz ist weitgehend freiwillig und nebenberuflich. Im Übrigen werden grosse Bereiche der Politik und namentlich Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung nicht von Gesetzen oder staatlicher Politik bestimmt, sondern grossenteils von den Sozialpartnern, also vom Dialog zwischen Gewerkschaften und Unternehmern.

Die Macht ist in der Schweiz auch nach dem Prinzip der Subsidiarität dezentralisiert: Der Bund ist für bestimmte Aufgaben zuständig; für Aufgaben hingegen, die nicht ausdrücklich in seine Zuständigkeit fallen, sind die Kantone zuständig.

Und schliesslich ist die Macht verteilt: Die Exekutivgewalt wird nicht von Einzelpersonen ausgeübt, sondern von kollegialen Gremien. Der Bundesrat ist ein Kollegium; wichtige Entscheidungen trifft er kollektiv und seine Mitglieder haben abwechselnd jeweils ein Jahr lang den Vorsitz inne. Dieses System, bei dem die Macht nicht mit einer einzigen Person verbunden ist, wird im Grossen und Ganzen ebenso in den Kantonen und Gemeinden angewandt.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde diese institutionelle Architektur durch ein wichtiges Element ergänzt: die halbdirekte Demokratie. Dieses System, das ebenfalls in Kantonen und Gemeinden praktiziert wird, verstärkt die Kontrollbefugnisse und begrenzt die Macht der Exekutive und der Legislative noch mehr: Die wichtigen Fragen werden in der Schweiz immer vom «Souverän» – dem Volk – entschieden.

Das Schweizer Modell kombiniert also Liberalismus, Föderalismus und direkte Demokratie mit seinem Pendant, dem politischen Konsens.
Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte, der Demokratie, des Friedens und des Rechtsstaats sind – wenn ich das einmal so ausdrücken darf – im genetischen Erbe unseres Landes festgeschrieben.

Und im Laufe der Jahre wurde neben diesen Werten auch der Wille, die Armut zu verringern und die Umwelt zu schützen, in unserer Verfassung verankert.
Die Schweizerinnen und Schweizer sind stolz auf dieses System, und sie schätzen es sehr.

Wenn die Schweiz so lange gebraucht hat, einigen grossen Organisationen wie dem Europarat und den Vereinten Nationen beizutreten, obgleich sie uneingeschränkt die gleichen Werte vertritt wie sie, so lag das an ihrer Neutralität in einer zutiefst gespaltenen Welt sowie daran, dass die Entscheidfindung in einer direkten Demokratie recht lange dauern kann.

Die Schweiz ist das einzige Land der Welt, das über seinen Beitritt zur UNO abgestimmt hat, und zwar zwei Mal. 1986, also noch im Kalten Krieg, lehnte das Volk einen Beitritt mit 75 Prozent der Stimmen ab. In den folgenden Jahren veränderte sich die Welt: Der Kalte Krieg nahm ein Ende, und die UNO wurde zu einer wirklich universellen Organisation. 2002 sprach sich das Schweizer Volk schliesslich für einen Beitritt aus.

Seit damals hat sich die Schweiz in der UNO eingelebt. Die Organisation bietet ihr die Möglichkeit, weltweit ihre Werte und Interessen zu vertreten. 2022 wird die Schweiz erstmals für einen Sitz im Sicherheitsrat kandidieren.

Der Beitritt zum Europarat brauchte auch seine Zeit, denn die Schweiz wollte sich zunächst vergewissern, dass es sich nicht um eine Organisation handelte, in der sich Blöcke gegenüberstanden, sondern um eine Organisation, die sich in den Dienst von Werten stellt.

Die Schweiz überzeugte sich davon, dass der Europarat eine Organisation ist, die ihr helfen kann, die Werte der Demokratie, der Menschenrechte und des Friedens nicht nur im Inland weiterzuentwickeln, sondern auch jenseits ihrer Grenzen zu fördern.

Denn in einer Welt und auf einem Kontinent, die zunehmend vernetzt sind, ist die Schweiz der Überzeugung, dass sie ebenso wie andere auch dafür verantwortlich ist, zur Lösung globaler Probleme beizutragen und solidarisch zu handeln. Die Stabilität und die wirtschaftliche und menschliche Entwicklung des Kontinents und der Welt liegen im Interesse aller Länder, auch der Schweiz. Daher stützt sich die Aussenpolitik der Schweiz heute auf die drei Grundsätze «Neutralität, Solidarität, Verantwortung».

Namentlich aus diesem Grund beschloss die Schweiz im vergangenen Jahr eine massive Erhöhung der Mittel, die sie für die Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stellt. Im Zeitraum 2013 bis 2016 werden mehr als elf Milliarden Franken bereitgestellt; dies entspricht 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens.

Damit zeigt die Schweiz Verantwortungsbewusstsein und Solidarität gegenüber Europa und der Welt zu einem Zeitpunkt, zu dem andere Länder bedauerlicherweise solche Mittel aus finanziellen Gründen kürzen müssen. Der Bereich der internationalen Zusammenarbeit verzeichnet in der derzeitigen Haushaltsperiode die höchsten Zuwachsraten in den öffentlichen Ausgaben der Schweiz.
  
Die Schweiz hat aus gutem Grund einige Jahre lang sorgfältig die Lage beobachtet, bevor sie dem Europarat beitrat. Die nach dem Zweiten Weltkrieg in Europa entstandene Dynamik war ihr natürlich nicht gleichgültig. Sie hat die Entwicklung mit Wohlwollen verfolgt, und einige Schweizer waren in der damaligen europäischen Bewegung sogar sehr engagiert. Am Haager Kongress, der 1948 unter Vorsitz von Winston Churchill stattfand, nahm beispielsweise der eingangs zitierte Denis de Rougemont sehr aktiv teil. Er verfasste die «Botschaft an die Europäer» und verlas sie in der Schlusssitzung. Der Kongress nahm die Botschaft an, und sie führte 1949 zur Gründung des Europarates. Denis de Rougemonts Heimatland war allerdings noch nicht bereit zu einem Beitritt, und die internationale Lage in der unmittelbaren Nachkriegszeit war einem solchen Schritt auch kaum förderlich.

Der zwischenstaatliche Charakter des Europarates und die Werte und Prinzipien, die er vertritt, haben die Schweiz in den 1960er-Jahren vom Nutzen eines Beitritts überzeugt.

Nach ihrem Beitritt entwickelte die Schweiz in Strassburg bald eine Arbeitsweise, die ihr vertraut war.

Die Aufwertung der lokalen und regionalen Ebene, der Einbezug betroffener zivilgesellschaftlicher Kreise, die Entscheidfindung per Konsens und generell sein rechtsbasierter Ansatz machen den Europarat zu einem Forum, das dem Denken der Schweizer entspricht.

Besondere Bedeutung misst die Schweiz den Übereinkommen des Europarates bei. Sie hat sich aktiv an ihrer Ausarbeitung beteiligt und die wichtigsten ratifiziert. Von den 212 Übereinkommen, die bislang zur Ratifikation aufgelegt wurden, hat sie 116 ratifiziert und 13 weitere unterzeichnet. Die Schweiz ist bereit, möglichst vielen Übereinkommen des Europarates beizutreten.

Sie prüft jedoch jeden Beitritt mit grösster Sorgfalt. In einigen Fällen hat sie von einem Beitritt Abstand genommen – nicht, weil sie die Ziele dieser Übereinkommen nicht teilen würde, sondern weil sie diese Ziele mit anderen Mitteln erreichen will. Es handelt sich folglich nicht um unterschiedliche Ziele, sondern um unterschiedliche Methoden.

Lassen Sie mich anhand eines Beispiels die politische Kultur der Schweiz illustrieren. Die Eidgenossenschaft hat die Europäische Sozialcharta noch nicht übernommen, und zwar deshalb, weil eine «buchstäbliche» Anwendung dieses Übereinkommens in der Schweiz wichtige wirtschaftliche und soziale Errungenschaften, die wir für grundlegend halten, in Frage stellen würde.

So zum Beispiel das Schweizer Modell der dualen Berufsbildung, das mit der Lehre in der Schule und im Betrieb einen entscheidenden Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes leistet. Die Schweiz hat die europaweit geringste Jugendarbeitslosigkeit. Eine der grössten, wenn nicht sogar die grösste Herausforderung in Europa ist es heute, der Jugend Perspektiven – und das heisst Arbeit – zu geben.

Einer der Gründe für den Erfolg der Schweiz in diesem Bereich ist die duale Berufsbildung. Jugendliche, die gleichzeitig in Betrieben und in Schulen ausgebildet werden, sind schon früh vertraut mit den wirtschaftlichen Realitäten. Überdies können die Bedürfnisse des Marktes sehr rasch in die Ausbildung integriert werden.

Selbstverständlich erhalten Lehrlinge während der Lehre noch nicht den Lohn, den sie später als Angestellte verdienen werden. Doch Gleichaltrige im Gymnasium erhalten gar keinen Lohn. Ein Beitritt der Schweiz zur Sozialcharta würde namentlich aufgrund des Lohnniveaus der Lehrlinge bei einer strikt rechtlichen Auslegung der Sozialcharta  einen Teil des dualen Systems hinfällig machen.

Diese Frage wird zurzeit geklärt, und wir plädieren dafür, dass hier nicht der Buchstabe des Gesetzes entscheidet, sondern das Resultat einer Politik. Der zitierte Satz von Denis de Rougemont jedenfalls trifft mehr auf die Beschäftigung junger Menschen zu als auf alle anderen Bereiche: «Jede Politik ist eine Einwilligung in die Zukunft».

Wer junge Menschen gut ausbildet und ihnen Arbeit gibt, bietet ihnen eine Zukunft. Arbeitsbeschaffung ist die beste Sozialpolitik. Verschiedene Politiken können ähnliche Ergebnisse haben. Die Schweiz erörtert zurzeit mit dem Europäischen Ausschuss für soziale Rechte die Frage einer Anerkennung der Äquivalenzen dieses Systems. Die Anerkennung würde der Schweiz erlauben, der Sozialcharta beizutreten, ohne eine ihrer Stärken aufzugeben.

Die Schweiz gewährleistet eine strikte – und ich würde sogar sagen – vorbildliche Umsetzung der Verträge, die sie unterzeichnet. Wenn sie – wie es hier der Fall ist – weiss, dass sie ein Übereinkommen nicht hundertprozentig umsetzen kann, dann zieht sie den Verzicht auf einen Beitritt vor, zumindest so lange, bis die mit einem Betritt verbundenen rechtlichen Verpflichtungen genau geklärt sind.

In diesem wie auch in anderen Bereichen ist die Schweiz vor allem an den Ergebnissen interessiert, die eine Politik für die Bevölkerung haben kann.
Zur Frage der Berufsbildung möchte ich noch erwähnen, dass die Schweiz aufgrund ihres Verantwortungsbewusstseins und ihres Solidaritätsgrundsatzes ein umfangreiches Programm zur Weiterentwicklung der Berufsausbildung in jenen europäischen Ländern plant, die dies namentlich wegen der hohen Jugendarbeitslosigkeit benötigen.

2. Die Bedeutung des Europarates für unseren Kontinent

Meine Damen und Herren

Der Beitrag des Europarates zur Weiterentwicklung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Europa und der Welt sowie sein Beitrag zu einem einzigartigen System für den Schutz des Individuums sind weltweit anerkannt, und die im Europarat entwickelten Mechanismen dienen häufig als Vorbild.
Dank dieser Mechanismen konnte in allen europäischen Ländern der Schutz der Rechte und Freiheiten verbessert werden. Es wäre zu begrüssen, wenn diese Rechte und Freiheiten auch für die Völker gewährleistet würden, die sie heute noch nicht in Anspruch nehmen können. Dies gilt insbesondere für Weissrussland, mit dem der Dialog so bald wie möglich wieder aufgenommen werden sollte, und für Kosovo, das noch nicht Mitglied des Europarates ist. Es gilt auch für Territorien mit fortdauernden und festgefahrenen Konflikten, namentlich auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion. Hier müssen zunächst einmal Meinungsverschiedenheiten beigelegt werden, und dies muss auch künftig eine Priorität der europäischen Bemühungen sein. Es ist im Übrigen eine der Prioritäten der Schweiz, wenn sie 2014 den OSZE-Vorsitz übernimmt.

Der Beitrag des Europarates zur Entwicklung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit hatte auch positive Auswirkungen in der Schweiz: Die Menschenrechte und Grundfreiheiten, die am Anfang der neuen Bundesverfassung genannt werden, stützen sich weitgehend auf die Prinzipien der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Auch konnten seit dem Beitritt der Schweiz zu dieser Konvention mehrere Lücken im Schutz der Rechte und Freiheiten geschlossen werden. Die Schweizer Gesetzgebung hat sich weiterentwickelt, und zwar durch souveräne Entscheidungen, doch immer im dialogischen Rhythmus, der den Mechanismen des Menschenrechtsschutzes eigen ist.

Meine Damen und Herren

Die Förderung von Wachstum und Beschäftigung ist heute natürlich eine Priorität, wenn nicht sogar die Priorität der meisten europäischen Regierungen. Voraussetzung des Wohlstands ist ein institutionell und rechtlich, aber auch sozial und wirtschaftlich stabiles Umfeld. Daher ist es kein Zufall, dass die Bemühungen um Stabilität eng mit dem Streben nach Wohlstand verbunden sind. Stabilität bieten die – staatlichen oder nichtstaatlichen – Regeln, nach denen wir unsere Tätigkeiten organisieren und die man auch, wie Rousseau es tat, als Gesellschaftsvertrag bezeichnen kann.

Der Europarat und seine Übereinkommen tragen zur Schaffung eines kohärenten und sicheren Rechtsraums auf dem ganzen Kontinent bei. Das fördert die Stabilität, die menschliche Entwicklung, eine florierende Wirtschaft und eine integrationsfreundliche Gesellschaft, die Perspektiven anzubieten hat.
Die Kontrollorgane, an erster Stelle der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, sind eine einzigartige Garantie für die Kohärenz und Solidität dieses Systems.

Im Wertesystem der Schweiz stehen die Freiheiten und Rechte des Menschen an erster Stelle. Das System des Gerichtshofs ist von grösster Bedeutung, denn es schützt die Rechte jedes Menschen vor staatlicher Willkür und Gewalt. Der Gerichtshof schützt das Individuum und seine Freiheiten. Die Tatsache, dass jeder Mensch die Möglichkeit hat, «in Strassburg» Beschwerde einzulegen, um seine Rechte gegen seine eigene Regierung zu verteidigen, ist eine wichtige Garantie.

Die Staaten verlieren nur ungern vor diesem Gericht. Das geht der Schweiz nicht anders. Übrigens analysiert sie derzeit einen sie betreffenden Entscheid aus jüngster Zeit. Wenn sie es für gerechtfertigt hält, wird sie den Rechtsweg einschlagen und die Verweisung des Rechtsstreits an die grosse Kammer beantragen. Doch die Achtung dieser Regel, die Akzeptanz der Art und Weise, wie die Institutionen in einer integrationsförderlichen Gesellschaft funktionieren, ist ein Zeichen der Reife einer Demokratie.

Die Europäische Menschenrechtskonvention ist ein zentrales und wesentliches Element der Entwicklung Europas in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Die Konvention und der Gerichtshof schützen in wirksamer Weise so wichtige Rechte wie das Recht auf Leben, das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das Recht auf freie Meinungsäusserung, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und das Recht auf Achtung des Eigentums; zudem verbieten sie Folter, Zwangsarbeit, Todesstrafe und willkürliche Inhaftierung. Damit schützen sie die fundamentalen Werte unseres Kontinents und der Menschheit.

Aus diesem Grund hat die Schweiz diese Werte in ihre Verfassung übernommen.

Die Schweiz begrüsst und unterstützt das Vorhaben der Europäischen Union, der Europäischen Menschenrechtskonvention beizutreten. Dieser Schritt unterstreicht die Bedeutung dieses Mechanismus. Der Beitritt wird eine Lücke im europäischen Menschenrechtsschutz schliessen. Die Schweiz begrüsst das jüngst von den Verhandlungspartnern geschlossene Abkommen.

Das Beitrittsabkommen der EU wird noch mehrere Etappen durchlaufen, bevor es von den Mitgliedstaaten und von der EU ratifiziert wird.
Es bleibt also vieles zu tun, bis wir über ein einziges System verfügen, das die Achtung der Menschenrechte auf dem gesamten Kontinent kontrolliert. Die Mitgliedstaaten des Europarates müssen sich auch weiterhin ungeachtet dessen, ob sie der EU angehören oder nicht, gemeinsam und mit Nachdruck für die Integrität und Legitimität dieses Mechanismus einsetzen.

Die Standards des Europarates werden im Übrigen nicht nur auf unserem Kontinent geschätzt. Sie sind weltweit zu einer Referenz geworden. Zahlreiche Länder sind mehreren Rechtsinstrumenten des Europarates beigetreten.

Die vom Europarat geförderten Rechte und Freiheiten haben unseren Kontinent auch sicherer gemacht. Der Frieden in unseren Ländern und der Frieden zwischen Ländern kann nicht garantiert werden, wenn die Rechte des Einzelnen ständig verletzt und seine Freiheiten angegriffen werden.

Solche Situationen bedrohen die Stabilität und erzeugen damit Unsicherheit, und dies hat schwerwiegende Folgen für die betreffenden Regionen. Zudem wirkt es sich unmittelbar auf den gesamten Kontinent aus, und zwar namentlich in wirtschaftlicher Hinsicht wie auch in Bezug auf die Migration.

Es ist durchaus kein Zufall, dass die Ausdehnung der Rechte und Grundfreiheiten gleichzeitig mit der Verstärkung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit und dem Rückgang gewalttätiger Konflikte in Europa erfolgte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren

Der Europarat hat zwar mit den aufeinanderfolgenden Erweiterungen der Europäischen Gemeinschaft und später der europäischen Union an Einfluss verloren, doch das Ende des Kalten Krieges gab ihm neue Impulse. Seine Kenntnisse haben den mittel- und osteuropäischen Staaten sowie den Balkanländern Zugang zu den wichtigsten Hilfen bei ihren Bemühungen um den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen, die Demokratisierung ihrer Gesellschaften und den Schutz der Menschenrechte verschafft.

Nahezu alle europäischen Länder sind heute in Strassburg vertreten, um hier ihr gemeinsames Erbe zu festigen und zu vollenden, das Wertefundament unseres Kontinents und die Grundlage seiner Stabilität und seiner Sicherheit, auf der er seinen Wohlstand errichtet. Wir hoffen, dass sich die Situation der beiden hier noch nicht vertretenen Länder bald ändern wird.

Ob die Mission des Europarates Erfolg haben wird, ist allerdings nicht sicher. Die Mittel, die ihm zur Verfügung stehen, werden nicht steigen. Daher muss er sich auf diejenigen seiner Aktivitäten konzentrieren, die seinen wichtigsten Mehrwert ausmachen, und eng mit den anderen internationalen Organisationen zusammenarbeiten.

Die Komplementarität muss Vorrang vor dem Wettbewerb haben.

Mehr Effizienz des Europarates war eine Priorität der Schweizer Präsidentschaft des Ministerkomitees von November 2009 bis Mai 2010. Es ging damals um die Reform sowohl des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als auch des Europarates.

An der Konferenz von Interlaken im Februar 2010 nahmen die Justizminister aller Mitgliedstaaten einen Aktionsplan für die Reform des Gerichtshofs an. Inzwischen konnten wir mehrere Etappen dieses Plans abschliessen, namentlich durch die Annahme der Erklärungen von Izmir und Brighton.
Wir sind mit diesen Reformen auf dem richtigen Weg, doch wir haben erst die Hälfte der Strecke zurückgelegt.

Daher ist es notwendig, dass der Prozess von Interlaken fortgesetzt wird und unsere Entschlossenheit, das reibungslose Funktionieren des Gerichtshofs sicherzustellen, nicht nachlässt – weder in den Mitgliedstaaten noch in dieser Versammlung. Es geht um die Effizienz und folglich um die Glaubwürdigkeit des Menschenrechtsschutzes in Europa.

Was unser anderes Hauptziel betrifft, die Reform des Europarates, so unterstützt die Schweiz die Bemühungen des Generalsekretärs, Thorbjørn Jagland, seit Beginn seiner Amtszeit. Wir danken ihm für sein Engagement. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten haben am dritten Gipfel des Europarates in Warschau 2005 beschlossen, die Organisation solle sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.

Dieser Beschluss ist nicht nur richtig, sondern eine wesentliche Voraussetzung für die Relevanz und folglich den Nutzen des Europarates in der Zukunft.
Seit 2005 ist das Profil des Europarates geschärft worden. Heute steht er für die Erhaltung und Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Europa.

Seit 2009 ist viel unternommen worden, um diese Schwerpunkte in der Struktur und vor allem in der Praxis, in der alltäglichen Arbeit des Europarates zum Ausdruck zu bringen.

Dieser Reformimpuls darf nicht schwächer werden. Wir müssen die Arbeiten entschlossen fortsetzen.
Der Generalsekretär oder die Generalsekretärin, den oder die Sie im kommenden Jahr wählen werden, muss diesen Weg engagiert weitergehen.

3. Das Engagement der Schweiz in Europa und der Welt

Herr Präsident, meine Damen und Herren

Die Schweiz ist ein friedliches Land. Als ich kürzlich in Kolumbien war, sah ich Menschen, die durch den bewaffneten Konflikt vertrieben worden waren, und ich sah auch ihre Kinder, die die Schrecken des Bürgerkriegs kennen, die entwurzelt wurden und nichts mehr haben. Und in den Augen dieser Kinder sah ich, was es bedeutet, wenn wir von der Schweiz sprechen. Ja, die Schweiz hat das Glück, seit langem in Frieden und Wohlstand zu leben. Das auferlegt ihr Verpflichtungen und Verantwortung.

Die Schweiz setzt sich weltweit und auf unserem Kontinent für die Beilegung von Konflikten ein, und zwar durch die Förderung des Dialogs und manchmal durch Vermittlung. Untrennbar damit verbunden sind die Förderung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie.

Der Europarat ist mit seinem Fachwissen in diesen Bereichen ein geeignetes Forum für die Bemühungen der Staaten, gemeinsam die Rechte und Grundfreiheiten zu schützen und zu fördern und so den Frieden und den Wohlstand sicherzustellen. Die Schweiz möchte sich im Europarat und mit ihm auch weiterhin für diese Ziele engagieren.

Die Schweiz identifiziert sich uneingeschränkt mit der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit, wie sie im Europarat praktiziert wird. Das gleiche gilt für die Aktivitäten der Organisation; die Schweiz gehört zu ihren grössten freiwilligen Gebern. Im Rahmen unserer eigenen bilateralen Zusammenarbeit mit mehreren europäischen Ländern ist der Europarat ein sehr geschätzter Partner. Daher unterstützen wir mit Überzeugung die Bemühungen der Organisation zugunsten der Transitionsländer.

Im kommenden Jahr wird die Schweiz die Ehre haben, den Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zu übernehmen. Dieser Vorsitz zu einem Zeitpunkt, zu dem die OSZE mit grossen Herausforderungen konfrontiert ist, wird hohe Anforderungen an die Schweiz stellen.

Zunächst wird es darum gehen, wieder zu echter Zusammenarbeit und damit zu gemeinsamer Entscheidfindung zu gelangen. Die OSZE hat sich vielleicht zu oft der Formel «we agree to disagree» bedient, und wir sollten in Zukunft öfter sagen: «we disagree to disagree»! Dies wird in einer Organisation, in der bei Beschlüssen die Einstimmigkeitsregel gilt, von der Bereitschaft eines jeden Mitglieds abhängen – darunter auch Ihrer Staaten, denn viele OSZE-Mitgliedstaaten sind auch Mitglieder des Europarates. Diese Entwicklung ist von entscheidender Bedeutung für die OSZE, die sich, wie ihr Name sagt, der Sicherheit in unserem Europa verschrieben hat.

Die Schweiz will ihren OSZE-Vorsitz dazu nutzen, noch mehr zur Stabilität und zum Wohlstand in Europa und der Welt beizutragen. Dieses Engagement wird uns Gelegenheit geben, unsere Aktivitäten in den Bereichen Konfliktbeilegung, Vermittlung und Friedensförderung auszubauen und überdies dazu beizutragen, den Vorrang des Rechts und der demokratischen Gouvernanz zu fördern.

Der Europarat und die OSZE verfügen über ein erhebliches Potenzial an Synergien und Komplementarität. Die beiden Organisationen verfolgen ähnliche Ziele und leisten beide einen Beitrag zum Frieden, zur Sicherheit und zum Wohlstand auf dem europäischen Kontinent.

Der Europarat ist vor allem eine Organisation, die in den Bereichen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Normen setzt und ihre Einhaltung überwacht, während die OSZE in erster Linie ein Instrument für Krisenvorbeugung und Krisenmanagement sowie für den Wiederaufbau nach Konflikten ist.

Vergessen wir jedoch nicht, dass auch die OSZE Normen setzt, und zwar in den Bereichen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Sie sind politisch zwingend und spielen eine Schlüsselrolle – beispielsweise in den zentralasiatischen Staaten, die nicht Mitglieder des Europarates sind.

Die beiden Organisationen arbeiten bereits gut zusammen in den Bereichen Toleranz und Nichtdiskriminierung, nationale Minderheiten, Bekämpfung des Menschenhandels und Terrorismusbekämpfung. Das erhöhte die Wirksamkeit dieser Aktivitäten.

Wir halten es für wünschenswert, die Zusammenarbeit auf weitere Bereiche auszudehnen. Hier denken wir namentlich an Kooperationen dort, wo sie am meisten ins Gewicht fallen: vor Ort. Diese Frage hat die Schweiz bereits 2010 angesprochen, als sie den Vorsitz des Ministerkomitees innehatte.

Auch bei der Wahlbeobachtung, an der sich Ihre Versammlung aktiv beteiligt, wäre eine verstärkte Zusammenarbeit denkbar.

Eine Zusammenarbeit zwischen den parlamentarischen Versammlungen beider Organisationen – sowie allenfalls eine gemeinsame Sitzung – würde sicherlich Gelegenheit geben, diese Potenziale zu entfalten. Ich möchte Sie bitten, über diese Möglichkeiten nachzudenken.

Die Schweiz wird 2014 in ihrer Eigenschaft als amtierende Vorsitzende der OSZE jede Initiative unterstützen, die geeignet ist, die effektive Zusammenarbeit mit dem Europarat zu verstärken.

Für 2013 und 2014 planen wir unter anderem Konferenzen zu Themen im Zusammenhang mit nationalen Minderheiten, an denen Fachleute beider Organisationen teilnehmen werden.

Meine Damen und Herren

Die vom Europarat vertretenen Werte sind heute Standard in Europa und dienen in anderen Teilen der Welt als Referenz.

Es gibt einen Bereich, in dem unsere Tätigkeit eine besonders starke internationale Ausstrahlung hätte: die Bekämpfung der Todesstrafe, eine der Prioritäten der Schweizer Aussenpolitik in Menschenrechtsangelegenheiten.

Die Schweiz organisiert zahlreiche Aktivitäten gegen die Todesstrafe, darunter den vierten Weltkongress gegen die Todesstrafe, der 2010 in Genf stattfand. In der Überzeugung, dass solche Zusammenkünfte von grosser Bedeutung für die weltweite Kampagne gegen die Todesstrafe sind, wird sie den nächsten Kongress im Juni 2013 in Madrid als Ko-Schirmherrin neben Spanien, Norwegen und Frankreich unterstützen.

Zudem fördern wir die Bemühungen der Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe, eine 2010 von Spanien lancierte Initiative. Die Schweiz ist heute aktives Mitglied der Staatengruppe, die die Kommission unterstützt. Das Sekretariat der Kommission befindet sich in Genf.

Es wird sicherlich eine gewisse Zeit brauchen, bis die Todesstrafe überall in der Welt abgeschafft ist, doch der Prozess ist in Gang gekommen. Selbst wenn noch zahlreiche Hindernisse zu überwinden sind – die Tendenz geht in die richtige Richtung.

Ich rufe alle Mitgliedstaaten des Europarates auf, ihre diesbezüglichen Anstrengungen fortzusetzen.

Die Todesstrafe ist unwirksam, illegitim und unvereinbar mit den Menschenrechten.

Ich rufe Weissrussland, das letzte europäische Land, das die Todesstrafe nach wie vor anwendet, sowie die USA und Japan, die Beobachterstatus beim Europarat haben, auf, ihre Position zu überdenken und sich zu einem Moratorium und sodann zur Abschaffung der Todesstrafe zu entschliessen. Ganz einfach deshalb, weil es gerechter ist.

Herr Präsident, meine Damen und Herren

«Jede Politik ist eine Einwilligung in die Zukunft». Jede Politik spiegelt sich in dem - anfangs unschuldigen, dann fordernden – Blick der Kinder und der Jugendlichen der Schweiz wie Europas. Auch im Blick der fünfzig jungen Menschen, die in die Schweiz und nach Strassburg kommen werden, um die Werte des Europarates und der Schweiz kennenzulernen.

So unterschiedlich wir auch sein mögen – wir alle wünschen uns, in den Augen der Kinder die Lust auf Zukunft aufscheinen zu sehen, den Wunsch, frei zu sein, die Freude über den Frieden, das glückliche Lächeln angesichts der Chancen, die sich auf einem stabilen, sicheren und wohlhabenden Kontinent bieten.

Die Zukunft Europas entsteht auf dem Fundament der Grundwerte, die unser gemeinsames Schicksal prägen: Menschenrechte, Grundfreiheiten, Demokratie, Frieden, Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit. Diese Werte sind es, die die Arbeit der Schweiz im Europarat motivieren.

Aus diesem Grund – und wegen der Kinderaugen – danken wir der parlamentarischen Versammlung, danken wir jeder und jedem unter Ihnen für Ihr Engagement.


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