Bundesrat ruft Ventilklausel für EU-17 und EU-8-Staaten an

(Letzte Änderung 24.04.2013)

Bern, 24.04.2013 - Erwerbstätige aus den EU-Staaten haben in den nächsten 12 Monaten nur beschränkt Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Der Bundesrat hat heute beschlossen, die im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Ventilklausel in Anspruch zu nehmen. Die Kontingentierung betrifft die Aufenthaltsbewilligungen B für Staatsangehörige der EU-17 – sofern Ende Mai die Voraussetzungen dafür gegeben sind – sowie der EU-8.

Die Schweiz ist attraktiv für Migrantinnen und Migranten. In den letzten Jahren lag die Zahl der ausländischen Einwanderer jährlich um rund 60 000 bis 80 000 über jener der Auswanderer. Diese anhaltend hohe Zuwanderung hat positive wie negative Auswirkungen - beispielsweise auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt, auf die Sozialversicherungen, die Raumplanung, den Wohnungsmarkt und die Infrastruktur.

Der Bundesrat beschäftigte sich heute mit der Frage, wie die negativen Folgen aufzufangen seien. Er kam zum Schluss, dass die Ventilklausel als eine Massnahme unter vielen anderen dazu beitragen soll, die Zuwanderung wirtschafts- und gesellschaftsverträglich zu gestalten.

Zuwanderung gesellschaftsverträglich gestalten
Per 1. Mai 2013 wird deshalb die Kontingentierung der B-Bewilligungen (Aufenthaltsbewilligungen von fünf Jahren Dauer) für Angehörige der osteuropäischen EU-8-Staaten [1] fortgesetzt. Falls der Schwellenwert erreicht wird, wird die Kontingentierung per 1. Juni 2013 auf B-Bewilligungen für Erwerbstätige aus EU-17-Staaten [2] ausgedehnt. Die Kontingentierung auf rund 2180 B-Bewilligungen für die EU-8-Staaten sowie rund 53‘700 B-Bewilligungen für die EU-17-Staaten wird während eines Jahres gelten.

Der Bundesrat verzichtet hingegen auf eine Beschränkung der Kurzaufenthaltsbewilligungen L für Erwerbstätige aus EU-8- und EU-17-Staaten (Kurzaufenthaltsbewilligungen bis zu einem Jahr). Die nötigen Schwellenwerte für die L-Bewilligungen sind für die EU-8 erreicht, für die EU-17 dürften sie per Ende Mai jedoch nicht erreicht werden.

Die im Freizügigkeitsabkommen (FZA) vorgesehene Ventilklausel erlaubt es der Schweiz, bis längstens am 31. Mai 2014 einseitig wieder Kontingente einzuführen. Bedingung hierfür ist, dass die Anzahl der ausgestellten Aufenthaltsbewilligungen an Erwerbstätige aus den EU-Staaten in einem Jahr um mindestens 10 Prozent über dem Durchschnitt der vorangegangenen drei Jahre liegt. Jede Kategorie wird einzeln berechnet.

Langfristige Massnahmen notwendig
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Instrument der Ventilklausel nur kurzfristig wirken kann und weitere langfristig wirkende Massnahmen notwendig sind. Deshalb wurden im letzten Jahr die flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping verschärft (beispielsweise bei der Scheinselbständigkeit oder mittels der Solidarhaftung von Erstunternehmern).

Weiterhin gilt es, Missbräuche im Bereich des Ausländerrechts und der sozialen Sicherheit konsequent zu bekämpfen. Auch im Bereich der Raumplanung, des günstigen Wohnungsbaus sowie bei der Infrastruktur müssen Bund, Kantone und Gemeinden mit gemeinsamen Projekten dafür sorgen, dass die für die Wirtschaft willkommene Zuwanderung auch gesellschaftsverträglich ist.

Bei seiner heutigen Diskussion stellte der Bundesrat abermals klar, dass die Personenfreizügigkeit dem Wirtschaftsstandort Schweiz hohen Nutzen bringt: Die Zuwanderung aus den EU-Ländern hatte auch während der Rezession eine positive Wirkung insbesondere auf die Konsumausgaben und die Bauinvestitionen und stützte damit die Schweizer Wirtschaft. In der Schweiz leben mehr als 1,2 Millionen Staatsangehörige aus den EU-Ländern. Sie leisten zusammen mit den Grenzgängern einen wichtigen Beitrag zur Schweizer Wohlfahrt und helfen, Arbeitsplätze zu schaffen. Die EU ist zudem die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz, 56 Prozent der Schweizer Güter werden in die EU exportiert.
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[1] Die EU-8 umfasst die Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn.
[2] EU-17 steht für die west- und südeuropäischen Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, das Vereinigte Königreich und Zypern.


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