Berufliche Vorsorge: Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2012

Bern, 07.05.2013 - Verbesserte finanzielle Lage - weiterhin grosse Unterschiede zwischen Pensionskassen mit und ohne Staatsgarantie Die seit 1. Januar 2012 operative Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat im Rahmen der Vorstellung ihres ersten Tätigkeitsberichtes auch die aktuellen Zahlen zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per Ende 2012 präsentiert. Die erstmals als Früherhebung und auf der Basis vergleichbarer risikoorientierter Parameter vorliegenden Resultate zeigen, dass trotz einer durchschnittlichen Vermögensrendite von über 7 % weiterhin grosse Unterschiede zwischen Pensionskassen mit und ohne Staatsgarantie bestehen. Während 90 % der Kassen ohne Staatsgarantie über Deckungsgrade von mindestens 100 % verfügen, beträgt der entsprechende Anteil bei Kassen mit Staatsgarantie lediglich 27 %.

Bern, 7. Mai 2013. Zur Sicherstellung einer möglichst aktuellen und aussagekräftigen Daten- und Faktenbasis zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen hat die OAK BV die erhobenen Kennzahlen der Vorsorgeeinrichtungen vereinheitlicht und vor allem den Prozess zu deren Erhebung massiv beschleunigt. Neu werden die Zahlen per Ende des abgelaufenen Jahres bereits im ersten Quartal des Folgejahres erhoben. Mit der Erfassung des technischen Zinssatzes sowie weiterer risikoorientierter Kennzahlen wird erstmals eine echte Vergleichbarkeit der Deckungsgrade der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen erreicht.

Vor diesem Hintergrund hat die OAK BV mit Stichtag 31. Dezember 2012 in Zusammenarbeit mit den kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden erstmals eine Früherhebung bei sämtlichen Schweizer Vorsorgeeinrichtungen durchgeführt. Aus den erhobenen Daten wurden die in der beruflichen Vorsorge vorhandenen Risiken qualifiziert und eingestuft.


Aktuelle Lagebeurteilung

2012 war ein gutes Jahr für die Vorsorgeeinrichtungen; die durchschnittliche kapitalgewichtete Netto-Vermögensrendite lag bei gut 7,4 %. Verbessert haben sich damit auch die Deckungsgrade: 90 % der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie verfügten per Ende 2012 über einen Deckungsgrad von mindestens 100 %. Zudem sind die Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie bei der Bewertung ihrer Verpflichtungen vorsichtiger geworden. Die verwendeten technischen Zinssätze sind deutlich gesunken: Nur noch 7 % verwenden heute einen technischen Zinssatz von 4 % oder höher.

Insgesamt müssen aktuell lediglich 4 % der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie dem Segment mit einem hohen Risiko zugeordnet werden. Aufgrund hoher Leistungsversprechen und einer gesunkenen Sanierungsfähigkeit als Folge eines gestiegenen Rentneranteils sind allerdings rund 37 % der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie einem eher höheren Risiko ausgesetzt.


Grosse Unterschiede zwischen Vorsorgeeinrichtungen mit und ohne Staatsgarantie

Die Erhebung macht zudem deutlich, dass zwischen den Vorsorgeeinrichtungen mit und ohne Staatsgarantie grosse Unterschiede bestehen. Dies erstaunt nicht weiter, wurden diese beiden Gruppen vor allem bezüglich des Sanierungszwangs bislang vom Gesetzgeber sehr unterschiedlich behandelt. Die Anpassungen an die neuen gesetzlichen Vorschriften sind zudem noch im Gang. Per Ende 2012 verfügten nur 27 % der Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie über einen Deckungsgrad von mindestens 100 %.


Zunehmendes Ungleichgewicht bei den Zinsversprechen

Während die technischen Zinssätze in den letzten Jahren deutlich gesenkt wurden, beruhen die Altersrenten weiterhin auf relativ hohen Zinsgarantien. Die den Altersleistungen zu Grunde liegenden Zinsversprechen sind teilweise höher als die von der Vorsorgeeinrichtung sonst verwendeten Zinssätze. Der Renditedruck bleibt wegen den existierenden Verpflichtungen und dem gegenwärtig extrem tiefen Zinsniveau hoch, weshalb der Anteil der risikobehafteten Anlagen kaum abnehmen dürfte. Damit die Vorsorgeeinrichtungen nicht weitere Risiken im Bereich der Leistungsversprechen aufbauen müssen, sind gesetzliche Anpassungen wohl unumgänglich.


Ausblick der OAK BV

In Bereich der Systemaufsicht wird die OAK BV auch im laufenden Jahr die wesentlichen Risiken im System vertieft identifizieren und innerhalb des Kompetenzbereichs der OAK BV mögliche Massnahmen definieren. Dazu gehören auch Risiken und Lücken im Aufsichtssystem der beruflichen Vorsorge selber.


Governance und Transparenz

Mit dem Erlass der Weisungen zum Ausweis der Vermögensverwaltungskosten durch die OAK BV wird die Transparenz in diesem Bereich erheblich erhöht.

Als weitere Massnahme zur Erhöhung der Transparenz wird die OAK BV die massgeblichen Kennzahlen für die Anlagestiftungen in den Bereichen Rendite, Risiko und Kosten definieren und deren Publikation für die Anlagestiftungen als verbindlich erklären.

Mit der Strukturreform werden neu an die Integrität und Loyalität aller mit der Verwaltung einer Vorsorgeeirichtung oder deren Vermögen betrauten Personen konkrete Anforderungen gestellt (guter Ruf, einwandfreie Geschäftstätigkeit, Vermeidung von Interessenskonflikten). Obwohl die massgebenden Verordnungsbestimmungen detailliert sind, entstehen in der Praxis laufend Auslegungsfragen. Die OAK BV wird deshalb für die einheitliche Umsetzung der Governance-Bestimmungen die nötigen Massnahmen treffen und Schritt für Schritt entsprechende Grundsatzentscheide fällen. Als nächste Massnahme ist eine Weisung zur Unabhängigkeit der Experten für berufliche Vorsorge geplant.

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat ihre Tätigkeit am 1. Januar 2012 aufgenommen. Sie ist im Rahmen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge als unabhängige Behördenkommission geschaffen worden.
Die vom Parlament am 19. März 2010 verabschiedete Strukturreform hat zu einer Entflechtung der Zuständigkeiten im Aufsichtssystem geführt: Für die Direktaufsicht sind seit dem 1. Januar 2012 ausschliesslich die kantonalen respektive interkantonalen Aufsichtsbehörden am Sitz der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung zuständig. Deren Oberaufsicht durch die OAK BV erfolgt neu ausserhalb der zentralen Bundesverwaltung und unabhängig von Weisungen des Parlaments und des Bundesrates. Direkt von der OAK BV beaufsichtigt werden zusätzlich die Anlagestiftungen sowie der Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung.
Mit Blick auf das Ziel, die finanziellen Interessen der Versicherten verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet wahrzunehmen, operiert die OAK BV auf der Basis einer einheitlichen und risikoorientierten Aufsicht. Mit ihren in einen volkswirtschaftlichen und langfristig ausgerichteten Kontext eingebetteten Massnahmen und Entscheiden will die neue Behörde in erster Linie zu einer konsequenten Verbesserung der Systemsicherheit sowie von Rechtssicherheit und Qualitätssicherung beitragen.
Zur Sicherung der Systemstabilität und damit der Vorsorgegelder der Versicherten ist eine Stärkung der risikoorientieren Führung der Vorsorgeeinrichtungen aber auch der Aufsichtstätigkeit anzustreben. Das neue Recht stellt hier der OAK BV das Instrument der Weisung zur Verfügung. So kann die OAK BV Weisungen für die Tätigkeit der Experten für beruf-liche Vorsorge, der Revisionsstellen sowie für die Aufsicht erlassen.


Adresse für Rückfragen

Manfred Hüsler
Direktor Sekretariat OAK BV
Tel. Nr. 058 462 94 93
manfred.huesler@oak-bv.admin.ch



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Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge
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Bundesamt für Sozialversicherungen
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