Koexistenz von konventionellen und GVO-Kulturen: Ende der Vernehmlassung

Bern, 15.05.2013 - Am 30. Januar 2013 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung über die gesetzgeberischen Änderungen, die für eine Regelung der Koexistenz von konventionellen und GVO-Kulturen erforderlich sind. Darin eingeschlossen ist auch die Definition von Regionen ohne gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Die interessierten Kreise konnten bis zum 15. Mai 2013 dazu Stellung nehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind mehr als 70 Stellungnahmen beim Bund eingegangen.

Nach Auffassung des Bundesrates darf die künftige Verwendung von gentechnisch veränderten Sorten (GVO-Sorten) nicht ausgeschlossen werden, auch wenn diese gegenwärtig für die Schweizer Landwirtschaft keinen offenkundigen Vorteil bieten und das Interesse an ihnen gering ist. Die vom Parlament beschlossene Verlängerung des GVO-Moratoriums soll laut Bundesrat genutzt werden, um eine Regelung für diesen Bereich auszuarbeiten. In diesem Sinne eröffnete die Landesregierung am 30. Januar 2013 die Vernehmlassung zu einem Entwurf für eine Regelung, die die Koexistenz von GVO-Kulturen und herkömmlichem Anbau sicherstellen soll, falls Landwirte nach dem Ablauf des Moratoriums GVO anbauen wollen. Damit erfüllte der Bundesrat den 2010 vom Parlament erteilten Auftrag, ein gesetzliches Regelwerk für die Periode nach dem Moratorium auszuarbeiten.

Der Entwurf sieht Ergänzungen der vorhandenen Bestimmungen des Gentechnikgesetzes (GTG) vor. Diese Ergänzungen präzisieren die Massnahmen, die beim GVO-Anbau zum Schutz von konventionellen Kulturen getroffen werden müssen. Zudem muss die Trennung der Warenflüsse über die gesamte Produktionskette hinweg garantiert sein.

Bis jetzt hat die Bundesverwaltung mehr als 70 Stellungnahmen entgegen genommen. In den kommenden Tagen dürften beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) und beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) noch weitere Rückmeldungen eingehen. Die meisten interessierten Kreise nahmen grundsätzlich zum GVO-Anbau in der Schweiz Stellung, was den Rahmen des Vernehmlassungsentwurfs sprengt.

In den Stellungnahmen, die den Entwurf befürworten, werden die Bemühungen zur Schliessung gesetzgeberischer Lücken und zur Eröffnung der Debatte über GVO begrüsst. In zahlreichen Fällen stösst der Entwurf aber auch auf grundsätzliche Ablehnung. Für gewisse Kreise ist es verfrüht, gesetzgeberisch tätig zu werden, bevor der vom Parlament beantragte Bericht über Kosten und Nutzen von GVO für die Landwirtschaft vorliegt. Andere verlangen, dass das Regelungs-Projekt zurück gestellt wird aufgrund des kürzlich getroffenen Entscheids des Parlaments zur Verlängerung des Moratoriums über die Verwendung von GVO in der Landwirtschaft bis 2017. Diejenigen Kreise, die den Entwurf teilweise oder ganz ablehnen, kritisieren überdies die mangelnde Durchführbarkeit der Massnahmen, die möglichen wirtschaftlichen Folgen und den hohen administrativen Aufwand, der mit dem Vollzug verbunden wäre.

GVO-freie Gebiete

Der Entwurf des Bundesrates sieht ausserdem vor, dass ein Gebiet als GVO-freies Gebiet ausgeschieden werden kann, wenn sich die Umsetzung der Koexistenzmassnahmen schwierig gestaltet - zum Beispiel, weil die Parzellen klein sind - und dies dem Wunsch sämtlicher betroffener Produzenten entspricht. Auch diese Möglichkeit wird von den Vernehmlassungsteilnehmenden unterschiedlich beurteilt. Selbst die Befürworter kritisieren die Komplexität der Verwirklichung (Undurchführbarkeit von Bestimmungen, zu hohe Kosten, komplizierte Verfahren). Häufig wird auch der Wunsch geäussert, das gesamte Gebiet eines Kantons oder gar das ganze Land (gentechfreie Schweiz) zum GVO-freien Gebiet zu erklären.

Die Vernehmlassungsteilnehmenden äusserten sich auch zum Entwurf der Gentechnik-Koexistenz-Verordnung. Die Meinungen dazu gehen auseinander. Die Stellungnahmen betreffen insbesondere die Vorkehrungen zum Schutz des traditionellen oder biologischen Anbaus vor unerwünschten Vermischungen mit GVO (Isolationsabstände, Informationspflicht und Trennung der Warenflüsse). Diese Vorkehrungen werden allgemein als zu rigide und zu kostspielig beurteilt, dies obwohl das Nationale Forschungsprogramm 59 zum Schluss kam, dass die Kosten dieser Massnahmen nur einen geringfügigen Teil der gesamten Produktionskosten darstellen.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) werden die Vernehmlassungsergebnisse nun vertieft analysieren und in einem Bericht erörtern. Ausserdem werden sie prüfen, wie in Anbetracht der Stellungnahmen weiter vorzugehen ist und wie namentlich die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen integriert werden sollen. Am Schluss dieses Verfahrens wird der Bundesrat sich äussern.


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