Bundesrat überweist Botschaft zum Weiterbildungsgesetz ans Parlament

Bern, 15.05.2013 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft und den Entwurf zu einem Weiterbildungsgesetz verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Das Gesetz setzt den Verfassungsauftrag zur Weiterbildung um, ordnet die Weiterbildung in den Bildungsraum Schweiz ein und legt Grundsätze über die Weiterbildung fest. Ziel ist es, die Qualität der Weiterbildungsangebote zu verbessern und mit der Regelung und Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener einen Beitrag zur Stärkung des lebenslangen Lernens zu leisten.

Die Verfassungsbestimmungen über die Bildung vom 21. Mai 2006 legen die Basis für einen kohärenten Bildungsraum Schweiz. Dabei wurde in Artikel 64a der Bundesverfassung neu die Weiterbildung aufgenommen und damit deren Bedeutung für den Bildungsraum in der Verfassung verankert. Der Bund erhält in der Verfassung den Auftrag, Grundsätze über die Weiterbildung festzulegen. Der Gesetzesentwurf setzt diesen Auftrag um.

Unter die Weiterbildung fällt die Bildung, die namentlich in organisierten Kursen, mit Lernprogrammen und einer definierten Lehr-Lern-Beziehung ausserhalb der formalen Bildung erfolgt. Im Gesetzesentwurf werden Grundsätze zu Verantwortung, Qualität, Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung, Verbesserung der Chancengleichheit sowie  zum Wettbewerb festgelegt. Diese richten sich primär an die Spezialgesetzgebung des Bundes und der Kantone. Zudem legt der Gesetzesentwurf einheitliche Voraussetzungen für die Subventionierung der Weiterbildung in den Spezialgesetzen des  Bundes fest.

Ebenfalls im Weiterbildungsgesetz geregelt wird die Förderung des Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener. Der Gesetzesentwurf hat zum Ziel, die Koordination der bestehenden Massnahmen zwischen Bund und Kantonen zu verbessern und überdies dem Bund die Möglichkeit einzuräumen, den Kantonen gezielt Beiträge für Massnahmen zum Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener auszurichten. Personen mit fehlenden Grundkompetenzen sollen praxisnah vermittelte, grundlegende Kompetenzen in Lesen und Schreiben, Alltagsmathematik oder Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien erwerben können, was ihre Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt verbessert.


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Stellvertretender Direktor und Leiter des Direktionsbereichs Berufsbildung und allgemeine Bildung,
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