Asiatischer Laubholzbockkäfer: Kontrollen besonders wichtig, wenn es wärmer wird

Bern, 16.05.2013 - Mit der wärmeren Jahreszeit beginnt auch die Aktivitätsperiode des Asiatischen Laubholzbockkäfers. Darum sind jetzt Überwachung und Kontrollen speziell wichtig. Der besonders gefährliche Schädling wird meistens in Holzverpackungen mit Importen aus Asien eingeschleppt und kann alle Laubbäume befallen. In der Schweiz war er 2011 erstmals aufgetreten. Zur Verhinderung weiterer Einschleppungen hat der Bund 2012 die systematischen Grenzkontrollen von Verpackungsholz verstärkt.

Der Asiatische Laubholzbockkäfer gilt gemäss der Pflanzenschutzverordnung als besonders gefährlicher Schadorganismus, der in der Schweiz nicht verbreitet werden darf und der konsequent bekämpft werden muss (siehe Kasten). Befallene Bäume sterben meist ab. Der Asiatische Laubholzbockkäfer war in der Schweiz erstmals 2011 im Kanton Freiburg aufgetreten. Bis heute waren sieben Kantone von diesem Schädling betroffen (BS, BL, TG, ZH, LU, BE). Der grösste Befall wurde im Sommer 2012 in einer Allee in Winterthur (ZH) entdeckt.

Von Käfern oder Larven befallenes Holz muss gehäckselt und in der Kehrichtverbrennungsanlage vernichtet werden. In Absprache mit dem von den Bundesämtern für Umwelt (BAFU) und Landwirtschaft (BLW) geführten Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) muss der betroffene Kanton Massnahmen zur Überwachung und Kontrolle des Gebiets während mindestens vier Jahren treffen. Bei diesen Kontrollen kommen auch speziell ausgebildete Spürhunde und Baumkletterer zum Einsatz.

Bund hat Massnahmen ergriffen

Seit 2012 müssen bestimmte Importe mit Verpackungsholz aus Nicht-EU-Ländern im Voraus angemeldet werden. Kontrolleure des EPSD kontrollieren, ob das Verpackungsholz dem ISPM15-Standard entspricht. Dieser internationale Holzverpackungsstandard verlangt, dass Verpackungsholz hitzebehandelt oder mit Methylbromid behandelt wird und eine vorgeschriebene Markierung aufweist. Durch die Behandlung sollen allfällige Käfer und Larven abgetötet werden. Finden die Kontrolleure Verpackungsholz, das nicht den internationalen Anforderungen entspricht, muss dieses umgehend vernichtet werden.

In der punktuellen Ergänzung des Waldgesetzes, die der Bundesrat am 17. April 2013 in die Vernehmlassung geschickt hat, ist vorgesehen, dass der Bund künftig die Bekämpfung und Prävention von eingeschleppten Schädlingen wie dem Asiatischen Laubholzbockkäfer auch im Nicht-Schutzwald finanziell unterstützen wird.


KASTEN
Der Asiatische Laubholzbockkäfer

Der Asiatische Laubholzbockkäfer zählt zu den meldepflichtigen Quarantäneorganismen, der nicht in die Schweiz gebracht und verbreitet werden darf und konsequent bekämpft werden muss. Er wird vor allem mit Verpackungsholz aus dem asiatischen Raum eingeschleppt. Besonders gefährlich ist er, weil er zwar Bergahorn und Weide bevorzugt, aber nahezu alle Laubholzarten gefährdet und vorwiegend gesunde Bäume befällt. Einmal befallene Bäume sterben in der Regel innerhalb weniger Jahre ab. Es besteht die Gefahr, dass der Schädling in öffentlichen Pärken, in landwirtschaftlichen Obstkulturen und im Wald grosse wirtschaftliche und ökologische Schäden anrichtet.

Wer einen verdächtigen Käfer sieht, sollte ihn fangen, wenn möglich lebendig in einen fest verschliessbaren Behälter (Glas mit Deckel; keine Plastiksäcke) geben, nach Möglichkeit fotografieren, auf Verwechslungsmöglichkeiten überprüfen (www.waldschutz.ch/anoplophora) und dann umgehend den zuständigen kantonalen Pflanzen- oder Waldschutzdienst informieren. Der Asiatische Laubholzbockkäfer ist glänzend schwarz mit über den Körper verteilten hellen Flecken und misst 25 bis 30 mm (ohne Fühler). Er ist relativ leicht von den meisten einheimischen Bockkäferarten zu unterscheiden, von denen einige europaweit bedroht und geschützt sind.

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