Café de Colombia als GGA eingetragen

Bern, 28.05.2013 - Die Einsprachefrist für die Eintragung der geschützten geografischen Angabe (GGA) Café de Colombia ist abgelaufen. Beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist keine Einsprache eingegangen. Der Café de Colombia kann somit in das Register der GUB und GGA aufgenommen werden. Es handelt sich um die erste Eintragung einer ausländischen Bezeichnung in der Schweiz. Der Café de Colombia ist in Kolumbien seit 2005 als Ursprungsbezeichnung eingetragen. Seine typischen Eigenschaften sind jedoch weit über die Grenzen Kolumbiens anerkannt.

Am 7. Juli 2008 hatte die Federación Nacional de Cafeteros de Colombia das Gesuch um Eintragung des Café de Colombia als GGA eingereicht. Da innerhalb der Frist von drei Monaten ab Publikationsdatum (31.01.2013) keine Einsprache beim BLW eingegangen ist, kann der Café de Colombia in das Bundesregister der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben eingetragen werden.

Der Kaffeeanbau hat in Kolumbien Tradition. Er geht auf die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts zurück und hat sich rasch in weiten Teilen des Landes verbreitet. Seit Jahrzehnten ist Kaffee eines der Hauptexportprodukte und eine treibende Kraft für die gesellschaftliche Entwicklung des Landes. Seinen typischen Charakter verdankt er den Eigenheiten des Landes, wie der Beschaffenheit des Bodens und dem für das kolumbianische Anbaugebiet typische tropische Bergklima, sowie dem vereinheitlichten Saat- und Ernteverfahren.

Das Bundesregister zählt heute 28 Eintragungen: 19 GUB und 9 GGA. Die Unterlagen können unter www.blw.admin.ch (Themen > Produktion und Absatz > Kennzeichnung und Absatzförderung > Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben) eingesehen werden.


Adresse für Rückfragen

Paolo Degiorgi, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, Tel.: +41 31 322 26 29
Isabelle Pasche, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Fachbereich Recht und Verfahren, Tel.: +41 31 322 25 39


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