Biogene Treibstoffe: Bundesrat für strengere Anforderungen an die Regulierung

Bern, 29.05.2013 - Der Bundesrat unterstützt eine parlamentarische Initiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N), welche die Steuererleichterungen von biogenen Treibstoffen strenger regulieren will. Er ist jedoch nicht damit einverstanden, dass Treibstoffe aus inländischen Landwirtschaftserzeugnissen automatisch von einer Steuererleichterung profitieren sollen.

Biogene Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen können von der Mineralölsteuer befreit werden, wenn sie eine ökologisch positive Gesamtbilanz aufweisen und unter sozial annehmbaren Bedingungen produziert wurden. Dies sieht das Mineralölsteuergesetz vor. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) beschloss im Oktober 2009 eine parlamentarische Initiative auszuarbeiten und die gesetzlichen Bestimmungen so anzupassen, dass auch indirekte Auswirkungen - insbesondere Ernährungssicherheit, nachhaltige Waldbewirtschaftung und Landrechte - bei der Beurteilung von biogenen Treibstoffen berücksichtigt werden.

Gemäss dem von der UREK-N am 8. April 2013 verabschiedeten Entwurf soll die geltende Regelung über die Steuererleichterung von biogenen Treibstoffen verschärft werden. Neu darf der Anbau von Rohstoffen nur auf rechtmässig erworbenen Flächen erfolgen. Darüber hinaus wird auch der Aspekt der Ernährungssicherheit im Gesetz aufgenommen. Der Bundesrat wird ermächtigt, ein zusätzliches Kriterium einzuführen, das sicherstellt, dass die Produktion von biogenen Treibstoffen nicht zu Lasten der Ernährungssicherheit erfolgt, sobald sich dazu internationale Standards durchsetzen. Sollten ausserdem künftig erhebliche Mengen von Treib- und Brennstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen in der Schweiz eingesetzt werden, welche die Kriterien für die Steuererleichterung nicht erfüllen, so kann der Bundesrat auch eine Zulassungspflicht einführen.

In seiner Stellungnahme vom 29. Mai 2013 stimmt der Bundesrat den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen grundsätzlich zu. Die biogenen Treibstoffe würden somit inskünftig auch auf die Landrechte und gegebenenfalls auf die Ernährungssicherheit hin beurteilt. Auch die Möglichkeit, mit Zulassungskriterien reagieren zu können, falls sich die Marktbedingungen ändern, wird vom Bundesrat begrüsst.

Lediglich die Bestimmung, wonach die Anforderungen für die Steuererleichterung bei inländischen Landwirtschaftserzeugnissen als erfüllt gelten, ist nicht im Sinne des Bundesrates. Sie verletze einerseits internationales Handelsrecht und sei andererseits inkohärent zu den übrigen Bestimmungen, denn sie erlaube die Steuererleichterung von biogenen Treibstoffen, welche die Anforderungen nicht einhalten. Dies entspreche einer Schwächung der geltenden Regelung, argumentiert der Bundesrat.


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