Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» ab

Bern, 29.05.2013 - Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» ohne Gegenentwurf ab. Er begrüsst zwar die Stossrichtung der Initiative, zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele ein Lenkungssystem einzusetzen. Er lehnt die Initiative aber wegen der Abschaffung der Mehrwertsteuer sowie der Ausrichtung der Energieabgabe an den Mehrwertsteuereinnahmen ab. Der Bundesrat hat das EFD heute beauftragt, eine Botschaft zur Ablehnung der Volksinitiative zu erarbeiten.

Die Initiative der Grünliberalen verlangt die Einführung einer Steuer auf nicht erneuerbaren Energieträgern (Öl, Gas, Benzin, etc.) bei gleichzeitiger Abschaffung der Mehrwertsteuer. Die Volksinitiative verfolgt ähnliche Ziele wie der Bundesrat mit der Energiestrategie 2050 und dem vorgesehenen schrittweisen Übergang in ein Lenkungssystem zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele. Trotz dieser gemeinsamen Stossrichtung weicht der Vorschlag der GLP in der Ausführung in wesentlichen Punkten von den Plänen des Bundesrates ab.

Unerwünschte Orientierung der Energieabgabe an Mehrwertsteuereinnahmen

Aus Sicht des Bundesrates ist es unerwünscht, dass sich die Höhe der Energieabgabe an den Mehrwertsteuereinnahmen orientiert. Zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte wären sehr hohe Energieabgaben notwendig, die das energie- und klimapolitisch begründbare Mass bei weitem übersteigen. Die Höhe der Energieabgabe würde sich gemäss der Volksinitiative ausschliesslich an den heutigen Mehrwertsteuereinnahmen, nicht jedoch an den Energie- und Klimazielen orientieren. Berechnungen im Auftrag des Bundes zeigen, dass die Ziele der Energiestrategie 2050 mit deutlich tieferen Sätzen einer Energieabgabe erreicht werden können, als dies von den Initianten angestrebt wird.

Abschaffung der Mehrwertsteuer nicht sinnvoll

Die Abschaffung der Mehrwertsteuer ist aus Effizienzsicht nicht sinnvoll. Die Mehrwertsteuer ist die wichtigste Einnahmenquelle des Bundes und wird auch für die Finanzierung der Sozialversicherungen immer wichtiger. Sie gilt international als eine effiziente Steuer mit geringeren negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen als direkte Steuern (z.B. Einkommens- oder Gewinnsteuern) und Sozialversicherungsabgaben. Ihre Vollzugskosten sind im Vergleich zu ihren Erträgen gering. Auch aus Sicht der Unternehmen wäre der Ersatz der Mehrwertsteuer durch eine Energiesteuer unvorteilhaft. Unternehmen sind heute abgesehen von administrativen Kosten und der Taxe Occulte (alle Vorsteuern, die von Unternehmen nicht abgezogen werden können) von der Mehrwertsteuer kaum betroffen, da sie diese in der Regel den Konsumenten überwälzen können. Darüber hinaus sind Exporte von der Mehrwertsteuer ausgenommen, so dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird. Eine Energiesteuer würde jedoch auch die Exportwirtschaft belasten. Auch ist die Mehrwertsteuer weniger regressiv als eine Energieabgabe. Ein Ersatz der Mehrwertsteuer durch eine Energieabgabe würde also Haushalte mit tieferen Einkommen überproportional belasten.

Initiative müsste zu rasch umgesetzt werden

Gemäss Initianten könnte der Ersatz der Mehrwertsteuer durch die Energieabgabe zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer Frist von wenigen Jahren stattfinden. Eine derart rasche und starke Veränderung der relativen Preise wäre mit wirtschaftlichen Verwerfungen verbunden. Eine Verteuerung der Energieträger kann nur schrittweise über einen längeren Zeitraum erfolgen. Unternehmen und Haushalten muss genügend Zeit gewährt werden, sich an die höheren Preise anzupassen. Nur so können negative sozialpolitische und volkswirtschaftliche Auswirkungen einer Energieabgabe vermieden werden.

Lenkungsabgabe im Rahmen der Energiestrategie 2050

Der Bundesrat hat am 25. Mai 2011 den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Gleichzeitig sollen die heutigen Klimaziele weiterverfolgt und eine hohe Stromversorgungssicherheit aufrechterhalten werden. Um diese Ziele zu erreichen, setzt der Bundesrat im Rahmen der Energiestrategie 2050 in einer ersten Phase auf verstärkte Fördermassnahmen. In einer zweiten Phase ab 2021 soll diese Förderung schrittweise durch ein Lenkungssystem mit einer Energieabgabe ersetzt werden. Vorschläge zum Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem sowie verschiedene mögliche Varianten eines Lenkungssystems werden von EFD und UVEK gemeinsam mit anderen Departementen erarbeitet und dem Bundesrat bis im Herbst 2013 unterbreitet. Danach werden diese Vorschläge im Rahmen einer Konsultation mit Wirtschaft, Interessengruppen und der Wissenschaft diskutiert.

Weiteres Vorgehen

Das EFD wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EDI, dem EJPD, dem UVEK und dem WBF eine Botschaft zur Ablehnung der Volksinitiative der Grünliberalen auszuarbeiten und dem Bundesrat spätestens bis 20. November 2013 vorzulegen. Parallel dazu führt das EFD zusammen mit dem UVEK wie geplant die Arbeiten zur Vorbereitung der möglichen Ausgestaltung des Lenkungssystems weiter, so dass dem Bundesrat im Sommer 2014 eine Vernehmlassungsvorlage dazu unterbreitet werden kann.


Adresse für Rückfragen

Serge Gaillard, Direktor Eidg. Finanzverwaltung EFV, Tel: 031 322 60 05

Martin Baur, Leiter Ökonomische Analyse und Beratung, Eidg. Finanzverwaltung EFV, Tel: 031 322 61 72


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